G e b ü h r e n s a t z u n g
für die Benutzung des Bürgerhauses in der Ortsgemeinde Urschmitt
vom 23.10.2013
§ 1
Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Kosten für die Unterhaltung des Bürgerhauses erhebt die Ortsgemeinde für die Benutzung Gebühren
nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 2
Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtige sind die Benutzer des Bürgerhauses und der Einrichtungen.
Bei Vereinen haftet der Vorstand, ansonsten der Nutzer.
Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Benutzung des Bürgerhauses und der Einrichtungen.
§ 4
Gebührensätze
- Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen erhoben, sofern nichts anderes bestimmt ist. Sie betragen
bei:
- Festveranstaltungen im Bürgerhaus
(Einheimische )
161,- €/Tag
(Auswärtige)
247,- €/Tag
- Private Familienfeiern
( Einheimische )
86,- €/Tag
- für jeden
weiterenTag
54,- €/Tag
( Auswärtige )
140,- €/Tag
- für jeden
weiterenTag
86,- €/Tag
- Familienabende von Vereinen
( Einheimische )
86,- €/Tag
( Auswärtige )
140,- €/Tag
- Beerdigungen
(Einheimische)
86,- €/Tag
(Auswärtige)
140,- €/Tag
- Traditionsveranstaltungen
- Kirmes – 2 Tage entspr. eines Familienabends von Vereinen
- Die Benutzungsgebühren für Veranstaltungen aus besonderen
Anlässen werden durch Einzelbeschluss geregelt, soweit nicht
bereits festgelegt:
Braugerstenversammlung
(Pauschale)
140,- €
- Partyraum im Untergeschoss incl.
Zeltgarnitur 30,- €/Tag
- Private Familienfeier ausschließlich im
Foyer 30,- €/Tag
- Verleihen von Tischen
- je Garnitur (1 Tisch mit 6 Stühlen)
- außerhalb Bürgerhaus
5,- €
- im Partyraum
Bürgerhaus
3,- €
Die Verleihung erfolgt nur für Familienfeiern zu Hause.
Verleih von Porzellan/Besteck
- nur im Partyraum (je Gedeck)
1,- €
- Zu den Veranstaltungen a) – c) und e), g), h) gem. Abs. 1 werden die anfallenden Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch erhoben:
- Strom
= 0,30 €/Kwh
- Heizstrom
- bis 50 Kwh
= 10,- € Pauschale;
- über 50 Kwh
= 0,10 €/Kwh
- Wasser/Abwasser
= 4,50 €/m³
- Soweit der Benutzer die Reinigung nicht selbst übernimmt oder nicht ordnungsgemäß durchführt, werden die Kosten
für die Reinigung nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt.
- Bruch, Verlust von Einrichtungsgegenständen und sonstigen Schäden durch unsachgemäße Behandlung an
Einrichtungsgegenständen, in und am Bürgerhaus, sowie am Grundstück, sind vom Benutzer zu ersetzen.
- Anfallender Müll ist von den Benutzern zu entsorgen.
§ 5
Zahlung der Gebühr
- Die Veranlagung der Gebühr erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder seinen Beauftragten.
- Die Gebühr ist an die Verbandsgemeindekasse der Verbandsgemeinde Ulmen zu Gunsten der Ortsgemeinde Urschmitt
unter Angaben des Verwendungszwecks zu überweisen.
§ 6
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt
„Vulkan-Echo“ der Verbandsgemeinde Ulmen in Kraft.’
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 15.09.2009 außer Kraft.
Urschmitt, den 23.10.2013
Ortsgemeinde Urschmitt
-
Peter Jahnen
Ortsbürgermeister