Sitzungsdatum: |
Donnerstag, den 04.07.2024 |
Beginn: |
17:30 Uhr |
Ende: |
18:15 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Geschäftsführender Ortsbürgermeister bis TOP 2
Herr Peter Jahnen |
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Ortsbürgermeisterin ab TOP 2
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Herr Rainer Hennen |
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Herr Thomas Schenk |
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Frau Hanna Schneiders |
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Herr Mike Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Herr Philipp Schneiders |
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Protokollführerin
Frau Daniela Saxler |
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von der Verwaltung
Frau Ramona Rübenach |
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Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
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Frau Lisa Unzen |
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Gäste
Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Frau Laura Clames |
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Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Verpflichtung der Ratsmitglieder |
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2. |
Ernennung der Ortsbürgermeisterin |
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3. |
Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
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4. |
Ehrung und Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder |
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5. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Peter Jahnen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
TOP 2: |
Ernennung der Ortsbürgermeisterin |
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die am 09.06.2024 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2024 bis 2029 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.
Erst mit der Ernennung der neu gewählten Bürgermeisterin endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters.
Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeister Peter Jahnen.
Kenntnisnahme:
Der „geschäftsführende“ Ortsbürgermeister Peter Jahnen stellte die Ernennungsurkunde aus, ernannte die am 09.06.2024 neu gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten und vereidigte sie.
TOP 3: |
Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Urschmitt hat entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung vom 01.01.2015 eine/n Beigeordnete/n. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.
Die Stimmenauszählung erfolgt gem. § 25 Abs. 8 S. 1 MGeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Beschluss:
I.Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu
beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Mike Schneiders
2. Rainer Hennen
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
II.In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtliche/r 1. Beigeordnete/r
gewählt:
Herr Thomas Schenk
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Herr Thoma Schenk nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt
eingeführt.
Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
TOP 4: |
Ehrung und Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder |
Nach den Kommunalwahlen am 09.06.2024 sind Herr Peter Jahnen, Frau Laura Clames, Frau Gisela Mayer und Herr Hans-Jürgen Schneiders mit Ablauf der Wahlperiode 2019 – 2024 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. In der Sitzung erfolgte eine offizielle Verabschiedung der Ratsmitglieder und das langjährige kommunalpolitische Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde Urschmitt wurde gewürdigt. Frau Laura Clames und Frau Gisela Mayer fehlten entschuldigt.
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Peter Jahnen |
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Daniela Saxler |
Vorsitzender |
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Protokollführerin |