Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

Niederschrift

über die konstituierende öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

 

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 04.07.2024

Beginn:

17:30 Uhr

Ende:

18:15 Uhr

Ort:

Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Geschäftsführender Ortsbürgermeister bis TOP 2

Herr Peter Jahnen

 

Ortsbürgermeisterin ab TOP 2

Frau Ute Mindermann

 

Ratsmitglieder

Herr Rainer Hennen

 

Herr Thomas Schenk

 

Frau Hanna Schneiders

 

Herr Mike Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Herr Philipp Schneiders

 

Protokollführerin

Frau Daniela Saxler

 

von der Verwaltung

Frau Ramona Rübenach

 

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

 

Frau Lisa Unzen

 

Gäste

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

 

 

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Laura Clames

 

Frau Gisela Mayer

 

 

 

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

 

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

 

 

 

 

 

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 

 1. 

Verpflichtung der Ratsmitglieder

 

 

 2. 

Ernennung der Ortsbürgermeisterin

 

 

 3. 

Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

 

 4. 

Ehrung und Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

 

 

 5. 

Mitteilungen

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

 

Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: 

Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). 

Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). 

Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

 

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Peter Jahnen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

  • Thomas Schenk
  • Hanna Schneiders
  • Rainer Hennen
  • Philipp Schneiders
  • Otmar Schneiders
  • Mike Schneiders

 

 

 

TOP  2:

Ernennung der Ortsbürgermeisterin

 

Sachverhalt:

Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die am 09.06.2024 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2024 bis 2029 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.

Erst mit der Ernennung der neu gewählten Bürgermeisterin endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters.
Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeister Peter Jahnen.

Kenntnisnahme:

Der „geschäftsführende“ Ortsbürgermeister Peter Jahnen stellte die Ernennungsurkunde aus, ernannte die am 09.06.2024 neu gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten und vereidigte sie.

 

 

TOP  3:

Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Urschmitt hat entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung vom 01.01.2015 eine/n Beigeordnete/n. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.

 

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
 

In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.

 

Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.

 

Die Stimmenauszählung erfolgt gem. § 25 Abs. 8 S. 1 MGeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.

 

Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

 

Beschluss:

I.Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:
 

1. Mike Schneiders

2. Rainer Hennen

Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
 

II.In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtliche/r 1. Beigeordnete/r gewählt:

Herr Thomas Schenk

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Herr Thoma Schenk nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
 

Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Ute Mindermann als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  4:

Ehrung und Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

 

Nach den Kommunalwahlen am 09.06.2024 sind Herr Peter Jahnen, Frau Laura Clames, Frau Gisela Mayer und Herr Hans-Jürgen Schneiders mit Ablauf der Wahlperiode 2019 – 2024 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. In der Sitzung erfolgte eine offizielle Verabschiedung der Ratsmitglieder und das langjährige kommunalpolitische Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde Urschmitt wurde gewürdigt. Frau Laura Clames und Frau Gisela Mayer fehlten entschuldigt. 

 

 

 

 

TOP  5:

Mitteilungen

 

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Jahnen

 

 

 

Daniela Saxler

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführerin

 

 

Ortsgemeinde Urschmitt
Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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