Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 04.10.2022 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende: |
20:15 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete(r)
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Laura Clames |
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Frau Gisela Mayer |
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Herr Thomas Schenk |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführerin
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Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die gemeindliche Zustimmung zum Ausbau der Bauschuttdeponie Urschmitt
Abstimmungsergebnis: -einstimmig- bei einer Enthaltung
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
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2. |
Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung eines barrierefreien Weges zur Kirche |
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3. |
Bauangelegenheit (Wohnhaus, Flur 10 Nr. 51) |
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4. |
Beratung und Beschlussfassung über die gemeindliche Zustimmung zum Ausbau der Bauschuttdeponie Urschmitt |
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5. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
6. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
-Es wurde eine Frage zum Sachstand Errichtung Windrad beantwortet.
-Informationen zum Ausbau eines Feldweges
-Informationen zur Friedhofsmauer
-Mitteilung über die Übernahme von Schulden durch das Land RLP
-Mitteilung zum Schotter auf Feldwegen
-Mitteilung über Katzenabfall
Hierzu soll ein Artikel im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
-Es wurde eine Frage zur Aufstellung der Weihnachtsbäume beantwortet.
TOP 2: |
Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung eines barrierefreien Weges zur Kirche |
Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt in der Dorfstraße einen barrierefreien Weg in Richtung Kirche herzustellen. Dies soll in kompletter Eigenleistung durch entsprechende Fachleute aus dem Bereich Tiefbau der Ortsgemeinde Urschmitt erfolgen. Für diese Maßnahme kann ein Zuschuss aus dem Investitionsstock 2023 gestellt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2023 sind entsprechende Mittel einzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit der Beantragung eines I-Stock-Antrages. Gleichzeitig soll ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Die Fachleute aus der Ortsgemeinde Urschmitt werden ermächtigt, aufgrund ihrer fachlichen Eignung die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum durchzuführen.
Des Weiteren wird die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, gemäß der derzeit gültigen Satzung über die Inanspruchnahme der Bauabteilung, mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung beauftragt. Diese behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen in Absprache mit der Ortsgemeinde, an ein externes Planungs- oder Ingenieurbüro (nach durchgeführter Honoraranfrage) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Bauangelegenheit |
Sachverhalt:
Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Nr. 51 ein Wohnhaus zu errichten. Es handelt sich dabei um ein 1-geschossiges Fertighaus in Modulbauweise mit Flachdach und einer Bruttofläche von 92 qm.
Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt vor.
Das Grundstück befindet sich im dörflichen Innenbereich, sodass hier § 34 Baugesetzbuch zur Anwendung kommt. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbau werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dabei müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB) zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 22.10.2022) verweigert wird.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über die gemeindliche Zustimmung zum Ausbau der Bauschuttdeponie Urschmitt |
Sachverhalt:
Bereits im Jahre 1988 wurden dem Landkreis Cochem-Zell die Grundstücke im Bereich Kniebrech ( Flur 1 – Parzelle 10, 11 und 12 ) durch die Ortsgemeinde Urschmitt als Bauschuttdeponie
verpachtet.
Im Planfeststellungsbeschluss vom 25.08.1988 wurde diese als zwei Deponieabschnitte genehmigt.
Zur Befüllung wurde der 1. Bauabschnitt ( Parzelle 11 und 12 ) mit einer Gesamtfläche von ca. 3,4 ha in Anspruch genommen; der zweite Bauabschnitt (Parzelle 10) mit einer Fläche von ca. 3,3 ha wurde
und wird auch derzeit weiterhin als Ackerfläche genutzt.
Der 1. Deponieabschnitt wird nach den Berechnungen der Kreiswerke Cochem-Zell
– Abfallwirtschaft – voraussichtlich im Jahr 2023 die geplante genehmigte Endhöhe erreichen.
Seitens der Abteilung Abfallwirtschaft der Kreiswerke wurde geprüft, die für den 2. Deponieabschnitt geplanten 190.000 cbm auf den 1. Deponieabschnitt aufzubringen,
um damit einen weiteren Eingriff in den Naturhaushalt zu vermeiden und die dazu vorgesehene Fläche weiterhin als Ackerboden zu nutzen und zu bewirtschaften.
Dazu wurde eine Planung angefertigt und der SGD Nord vorgelegt, die ebenfalls dieses Vorhaben befürwortet.
Seitens der Kreiswerke muss nun ein Plangenehmigungsverfahren erstellt werden.
Nach der Übersendung der Unterlagen an die Ortsgemeinde Urschmitt fand am Mittwoch, dem 28. September, 18.15 Uhr zur Klärung aufgetretener Fragen - insbesondere über die Ansicht und Anpassung zur
Endhöhe an das bestehende Gelände - ein Ortstermin des Gemeinderates mit den Vertretern der Abfallwirtschaft – Frau Janik und Herr Anger - statt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Pacht wird bei Buchungsstelle 11409-441200 vereinnahmt.
Beschluss:
Nach ausführlicher Erläuterung des Plans stimmt der Gemeinderat der vorgelegten Planung zu.
Die Zustimmung zu dem Plan erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kreiswerke die rechtlich notwendigen weiteren Schritte zur Änderung des Pachtvertrages vom 18. Dezember 1991 und Aufhebung der Genehmigung des 2. Deponieabschnittes für die Fläche Flur 1 - Parzelle 10 einleiten und durchführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
TOP 5: |
Mitteilungen |
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1.Es wurde über die Mittelanmeldung 2023 informiert.
2.Ab dem Jahr 2023 wird eine Mülltonne für die Gemeinde angeschafft.
3.Es wurde über die Brennholzpreise informiertDie Sitzung des Forstzweckverbandes mit der Festlegung erfolgt im November 2022.
4.Es wurde über die Anpassung der Nivellierungssätze (Grundsteuer) informiert.
7.Der St. Martinsumzug findet am 11.11.2022 um 17.30 Uhr statt.
8.Am 06.12.2022 findet die Nikolaus-Feier im Gemeindehaus statt.
Nicht öffentlicher Teil
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Peter Jahnen |
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Laura Tibo |
Vorsitzender |
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Protokollführerin |