Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 06.02.2018 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende: |
20:15 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordneter
Herr Guido Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Gisela Mayer |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Herr Werner Schneiders |
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Protokollführerin
Frau Tanja Schug |
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von der Verwaltung
Herr Frank Pauken |
zu TOP Haushalt |
Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
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Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
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Nicht öffentlicher Teil
1. |
Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
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2. |
Mitteilungen |
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Öffentlicher Teil
3. |
Ehrungen der Wahlhelfer |
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4. |
Auftragsvergabe für die Fertigstellung der Straße "Auf der Hohl" |
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5. |
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2018 |
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6. |
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO |
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 und Anlagen |
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8. |
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Öffentlicher Teil
TOP 3: |
Ehrungen der Wahlhelfer |
Sachverhalt:
Der Landeswahlleiter hat mit Schreiben vom 08.08.2017 das Schreiben des Bundesinnenministers Thomas de Maizière vom 31.05.2017 bekannt gegeben.
Zur besseren Gewinnung von Wahlhelfern sind ab der Bundestagswahl 2017 zwei speziell auf Wahlhelfer zugeschnittene Auszeichnungen vorzusehen. Für jeden Wahlhelfer bei einer bundesweiten Wahl wird vom Bund zum Dank und zur Anerkennung eine Urkunde bereitgestellt. Darüber hinaus soll für langjähriges ehrenamtliches Wirken nach fünfmaliger Tätigkeit als Wahlhelfer bei bundesweiten Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) eine Ehrennadel verliehen werden.
Die Verbandsgemeinde Ulmen hat die Urkunden für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2017 vorbereitet. Jeder Wahlhelfer, der am 24.09.2017 im Einsatz war, erhält eine personalisierte Urkunde.
Des Weiteren liegen zwischenzeitlich auch die Ehrennadeln vor. Diese werden zusammen mit einer weiteren personalisierten Urkunde ausgehändigt. Da der Landeswahlleiter keine besonderen Vorgaben zur Ermittlung der fünfmaligen Tätigkeit als Wahlhelfer gemacht hat (insbesondere nicht, wie weit die Unterlagen rückwirkend geprüft werden müssen), hat die Verbandsgemeinde Ulmen den Kompromiss gewählt, die letzten 6 bundesweiten Wahlen auszuwerten. Hierbei wurden folgende Wahlen berücksichtigt: Bundestagswahl 2017, 2013, 2009, 2005 und Europawahl 2014 und 2009.
Im Ergebnis wurden für die Bundestagswahl 2017 ca. 250 Urkunden für die Wahlhelfer der VG Ulmen erstellt, die teilweise noch ausgehändigt werden müssen. Die Aushändigung soll durch die jeweiligen Ortsbürgermeister / die Ortsbürgermeisterin / den Stadtbürgermeister erfolgen. Die Aushändigung der Urkunden für die Wahlhelfer der Verbandsgemeinde Ulmen erfolgte durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde.
Die Auswertung für die Ehrennadeln (fünfmaliges ehrenamtliches Engagement bei einer bundesweiten Wahl) hat bei der VG Ulmen insgesamt ca. 100 Personen ergeben, die diese Ehrung erhalten. Hier ist eigentlich jede Ortsgemeinde aus der Verbandsgemeinde Ulmen betroffen. Auch diese Ehrennadeln (inkl. der entsprechenden Urkunde) sollen durch die jeweiligen Ortsbürgermeister / die Ortsbürgermeisterin / den Stadtbürgermeister ausgehändigt werden.
Sowohl die Urkunden für die aktuellen Wahlhelfer der Bundestagswahl 2017, als auch die Urkunden und Ehrennadeln für Wahlhelfer, die mind. 5 mal im Einsatz waren, sollen in der Gemeinderatssitzung ausgehändigt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschlussvorschlag:
entfällt
TOP 4: |
Auftragsvergabe für die Fertigstellung der Straße "Auf der Hohl" |
Sachverhalt:
Die Arbeiten für die Fertigstellung der Straße „Auf der Hohl“ wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 20.12.2017 statt. 9 Firmen haben ein Angebot angefordert, 5 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Maßnahme wurde gesamtwirtschaftlich zusammen mit dem Abwasserwerk Ulmen (Los 2) und dem Kreiswasserwasserwerk Cochem-Zell (Los 3) ausgeschrieben.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag für die Bauleistungen (Los 1) an die wirtschaftlich mindestbietende Firma HTI GmbH aus Daun zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 178.419,22 € zu erteilen.
Der Vergabevermerk wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als nichtöffentliche Anlage anhand gegeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für diesen Zweck sind im HH-Plan 2018 bei der Buchungsstelle 54100-096000-10 entsprechende HH-Mittel einzustellen bzw. zu übertragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Bauleistungen (Los 1), wie von der Vergabestelle vorgeschlagen, an die wirtschaftlich mindestbietende Firma HTI GmbH aus Daun zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 178.419,22 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: |
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2018 |
Sachverhalt:
Nachdem der Landesentscheid 2017 im Wettbewerb „Unser Dort hat Zukunft“ erfolgreich abgeschlossen wurde, ruft Innenminister Roger Lewentz die Ortsgemeinden zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2018 auf. Grundlage hierfür ist die Landeswettbewerbsrichtlinie 2017/2018, die u.a. wichtige Regelungen und Hinweise zum Ablauf, zur Organisation und zu den Bewertungen der Teilnehmergemeinden enthält.
Ziel des Wettbewerbs ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen. Dabei sollen die Dorfgemeinschaft und die einzelnen Dorfbewohner motiviert werden, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, das Verständnis der Dorfbevölkerung für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. Er soll sensibilisieren und ein Bewusstsein für aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft schaffen (z.B. für die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung). Bewertungskriterien sind dabei u.a. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, bürgerschaftliches Engagement, Baugestaltung und –entwicklung, und Grüngestaltung (Das Dorf in der Landschaft). Der Wettbewerb will Gemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen.
Neben den bisherigen Sonderpreisen für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung unserer Dörfer und dem „Demografiepreis Dorferneuerung“ wird auch wieder der 2017 erstmals vergebene Sonderpreis für „Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung“ ausgelobt. Der Wettbewerb soll in besonderem Maße dazu beitragen, das Interesse für die Belange und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Er soll alle Beteiligten mobilisieren und aktiv einbinden als eine Säule der Dorfentwicklung.
Die Prämierung erfolgt im Landesentscheid mit einem Preisgeld von 5.000 EURO.
Der Wettbewerb soll darüber hinaus das bürgerschaftliche Engagement und die Mitwirkungsbereitschaft in Vereinen, Arbeitskreisen, Gruppen und Organisationen fördern. In seiner langen Geschichte hat der Wettbewerb auch gezeigt, dass es die Menschen sind, die durch das soziale Miteinander zwischen den Generationen und mit den Neubürgern dafür sorgen, dass ein Dorf lebendig und damit lebens- und liebenswert ist. Gerade im Rahmen dieses Dorfwettbewerbes findet die notwendige Auseinandersetzung mit aktuellen Themen unserer Dörfer, wie z.B. Leerstand von Gebäuden, Sicherung der Grundversorgung und soziale Daseinsvorsorge statt.
Die Meldung der teilnehmenden Gemeinden bzw. Gemeindeteile/Stadt bzw. Stadtteile – getrennt nach Haupt- und Sonderklasse – ist bis zum 17. März 2018 an die Kreisverwaltung Cochem-Zell erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2018 in der Hauptklasse/Sonderklasse nicht teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: |
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen, sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
226.117,56 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
228.099,77 EUR |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf |
-1.982,21 EUR |
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die ordentlichen Einzahlungen auf |
190.070,90 EUR |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
192.204,30 EUR |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-2.133,40 EUR |
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die außerordentlichen Einzahlungen auf |
0,00 EUR |
die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0,00 EUR |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 EUR |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
370,00 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
13.233,52 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-12.863,52 EUR |
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Einzahlungen aus Investitionskrediten |
0,00 EUR |
Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) |
38.691,36 EUR |
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten |
-38.691,36 EUR |
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Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse |
53.660,11 EUR |
Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse |
0,00 EUR |
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde |
53.660,11 EUR |
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Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern |
28,17 EUR |
Auzahlungen aus durchlaufenden Geldern |
0,00 EUR |
Saldo der durchlaufenden Gelder |
28,17 EUR |
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Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Frau Gisela Mayer,
der/die an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Urschmitt Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 4 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 2
Ortsbürgermeister Peter Jahnen und der Beigeordnete Guido Mindermann haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 7: |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 und Anlagen |
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.
Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:
Festgesetzt werden:
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
221.452 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
246.038 EUR |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf |
-24.586 EUR |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-10.002 EUR |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
210.360 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
297.590 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
87.230 EUR |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf |
97.232 EUR |
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Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme
i. H. v. 60.230,00 EUR erforderlich.
Beschluss:
Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Anschließend beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Ortsgemeinde Urschmitt meldet Fehlanzeige
Peter Jahnen |
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Tanja Schug |
Vorsitzender |
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Protokollführer |
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