Sitzungsdatum: |
Mittwoch, den 07.02.2024 |
Beginn: |
18:15 Uhr |
Ende: |
19:00 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete(r)
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Laura Clames |
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Frau Gisela Mayer |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführerin
Frau Laura Junglas |
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Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Thomas Schenk |
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Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
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2. |
Friedhofsangelegenheit |
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3. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO in Bezug auf die Gründung eines Kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums in der Verbandsgemeinde Ulmen |
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4. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
5. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
TOP 2: |
Friedhofsangelegenheit |
Sachverhalt:
Der Friedhofsverwaltung liegt der Antrag eines Ehepaares vor. Das Ehepaar lebt nicht in der Ortsgemeinde Urschmitt, möchte dort aber nach deren Tod beigesetzt werden.
Gemäß den Vorschriften der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt sind Beisetzungen von Personen, die nicht Einwohner der Ortsgemeinde sind, möglich, wenn die Friedhofsverwaltung dem zustimmt.
In diesem Falle kann bereits im Vorfeld einer Beisetzung des Ehepaares auf dem Friedhof der Ortsgemeinde zugestimmt werden.
Sollte der Rat positiv über den Antrag entscheiden, werden die Eheleute seitens der Verwaltung ein entsprechendes Schreiben mit der Zusicherung erhalten, auf dem Friedhof beigesetzt werden zu können.
Die E-Mail an die Ortsgemeinde Urschmitt ist der Sitzungsvorlage als nichtöffentlichen Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Friedhofsgebühren werden im Falle der Beisetzung dem Haushalt der Ortsgemeinde Urschmitt unter dem Produkt 55300 gutgeschrieben.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Beisetzung des Ehepaares auf Beisetzung auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Urschmitt
Abstimmungsergebnis:
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO in Bezug auf die Gründung eines Kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums in der Verbandsgemeinde Ulmen |
Sachverhalt:
Die medizinische Versorgung im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen ist zurzeit durch die Schließung einer allgemeinmedizinischen Praxis in Ulmen völlig unzureichend.
Eine intensive Suche nach Ärzten, die die Praxis als selbständige Ärzte übernehmen würden, blieb erfolglos. Allerdings haben sich Ärzte/Ärztinnen bereit erklärt, als angestellte Ärzte/Ärztinnen in einem kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu arbeiten.
Einige Patienten der Praxis werden zwischenzeitlich von anderen Praxen versorgt, ein Großteil der Patienten hat jedoch noch keine hausärztliche Versorgung. Dies betrifft hauptsächlich die älteren Menschen, die nicht mehr mobil sind und auf Hausbesuche des Arztes angewiesen sind.
Die Verwaltung wurde daher vom Verbandsgemeinderat beauftragt, im Hinblick auf die Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig zu werden.
Geplant ist, eine Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) mit der Aufgabe zu gründen, eine Infrastruktur zur Bereitstellung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung der Bevölkerung in der Verbandsgemeinde Ulmen herzustellen. Diese AöR soll Träger eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) werden. Dieses MVZ stellt Ärzte, bzw. Ärztinnen sowie das medizinische Fachpersonal an, um die entstandene Lücke zu schließen. Hierbei geht es nicht alleine um den Standort Ulmen, vielmehr kann von dieser Struktur perspektivisch eine ganze Region profitieren.
Bislang ist geplant, dass die Verbandsgemeinde Ulmen alleiniger Träger der Anstalt des öffentlichen Rechtes ist.
In den vergangenen Wochen wurden diesbezüglich eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Institutionen und Personen geführt.
In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell gehalten. Die Kommunalaufsicht unterstützt dieses Vorhaben, hat jedoch angemerkt, dass seitens der Ortsgemeinden hierzu noch ein Beschluss zur Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde gemäß § 67 Abs. 4 GemO erforderlich ist.
Die Kommunalaufsicht ist der Auffassung, dass die ärztliche Versorgung keine Selbstverwaltungsaufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung ist, sondern eher in die Allzuständigkeit der Ortsgemeinden fällt. Die Verbandsgemeinde kann jedoch diese Aufgabe übernehmen, soweit deren gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Dies wird sowohl von der hiesigen Verwaltung als auch seitens der Kommunalaufsicht als gegeben angesehen. Ohne die Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde müssten die Ortsgemeinden selbst entsprechende Strukturen schaffen.
Die Ortsgemeinde hat nun darüber zu entscheiden, ob dieser Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO auf die Verbandsgemeinde Ulmen zugestimmt werden soll. Die Übernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.
Vorbehaltlich der erforderlichen positiven Beschlüsse der Ortsgemeinden zur Aufgabenübertragung arbeitet die Verbandsgemeindeverwaltung parallel weiter an der Gründung der AöR zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen.
Die Sitzung wurde von 18:50 Uhr bis 18:55 Uhr unterbrochen.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Ortsgemeinde
Beschlussvorschlag:
Die Ortsgemeinde stimmt der Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO im Hinblick auf die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf die Verbandsgemeinde Ulmen zu.
Abweichender Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt der Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO im Hinblick auf die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen auf die Verbandsgemeinde Ulmen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: |
Mitteilungen |
Es wurden keine Fragen gestellt.
Nicht öffentlicher Teil
Es wurden keine Fragen gestellt.
Peter Jahnen |
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Laura Junglas |
Vorsitzender |
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Protokollführerin |