Sitzungsdatum: |
Mittwoch, den 10.10.2018 |
Beginn: |
19:02 Uhr |
Ende: |
20:30 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordneter
Herr Guido Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Gisela Mayer |
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Herr Alfons Schneiders |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Herr Werner Schneiders |
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Protokollführer
Frau Theresa Keßeler |
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von der Verwaltung
Herr Thomas Valerius |
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Gäste
zu TOP 1 - 3 |
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
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2. |
Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Straßenbeleuchtung A.d.Hohl) |
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3. |
Auftragsvergabe für die Instandsetzung der Friedhofsmauer |
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4. |
Beratung und Beschlussfassung über die Benennung eines Datenschutzbeauftragten |
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5. |
Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Hunsrück GmbH |
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6. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
1.Es wurde gefragt, welche Arbeiten beim Ausbau der Straße „Auf der Hohl“ durchgeführt worden sind.
-Hauptkanal wurde vom Abwasserwerk geprüft, guter Zustand, keine weiteren Arbeiten notwendig
-Hausanschlüsse und DSL gelegt
2.Der Rat hat auf Nachfrage die Notwendigkeit des Straßenausbaus nochmal erläutert.
3.Es wurden weitere Fragen zum Ausbau „Auf der Hohl“ gestellt, die von Herrn Valerius und Herrn Mertes beantwortet wurden.
4.Es wurde angesprochen, dass durch die Baufahrzeuge Schäden an der Straße am Gemeindehaus entstanden sind. Herr Mertes hat zugesagt, die Angelegenheit zu überprüfen.
TOP 2: |
Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Straßenbeleuchtung A.d.Hohl) |
Sachverhalt:
1. Straßenbeleuchtung Leuchtstellen
1a) Erweiterung Aufsatzmast und Mastaufsatzleuchte
1b) Änderung - Umsetzung der Leuchtstelle und Montage der vorhandenen Mastleuchte
2. Straßenbeleuchtung Netz für die Erweiterung der Kabelanlage
3. Straßenbeleuchtung Demontage
von Netzanschlüssen Freileitung
eines Netzanschlusses Kabel
zu einem Gesamtpreis von brutto 7.338,48 €.
Im Zuge der Baumaßnahme musste kurzfristig eine Entscheidung zum Ausbau der Straßenbeleuchtung getroffen werden. Daher fand am Dienstag, den 21.08.2018 um 15.30 Uhr ein Treffen vor Ort statt an dem Herr Schwarzer, Inngoy, Herr Fuchs von IBS, Herr Mindermann und weitere Gemeinderatsmitglieder teilgenommen haben. Hier wurde der Ausbau in der jetzigen Form und des nun vorliegenden Angebotes einstimmig festgelegt. Die Ausbaumaßnahme wurde durch Eilbeschluss des Ortsbürgermeisters und des Beigeordneten so zugestimmt. In der jetzigen Gemeinderatssitzung wird die offizielle Zustimmung zum Eilbeschluss durch den Gemeinderat eingeholt.
Der Ortsbürgermeister hat wegen der Dringlichkeit im Benehmen mit dem Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:
Der Auftrag für die Erweiterung und Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage wird in Höhe von brutto 7.338,48 € an Innogy SE vergeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2018 stehen unter der Buchungsstelle 54100-096000-10-1 Mittel zur Verfügung.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.
TOP 3: |
Auftragsvergabe für die Instandsetzung der Friedhofsmauer |
Sachverhalt:
Zur Instandsetzung der Friedhofsmauer wurden zwei Angebote eingeholt. Günstigster Anbieter war die Firma Wallebohr aus Ulmen mit 9.731,11 €.
Bieter 2 hat ein Angebot i.H.v. 15.559,65 € abgegeben.
Zur Vergabe der Renovierung der Friedhofsmauer traf sich der Gemeinderat am Dienstag, dem 31.07.2018 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus. Es Lag u.a. ein Angebot der Fa. Wallebohr vor. Der Gemeinderat stimmte dem Angebot zu; die Firma wurde beauftragt.
Es muss nun noch ein offizieller Beschluss gefasst werden.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag für die Bauleistungen (Los 1) an die wirtschaftlich mindestbietende Firma Wallebohr aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 9.731,11 € zu erteilen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für diesen Zweck sind im HH-Plan 2018 bei der Buchungsstelle 55300-523100 3.000,00 Euro eingeplant. Die restlichen Kosten werden von der Jagdgenossenschaft übernommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Instandsetzung der Friedhofsmauer, wie von der Vergabestelle vorgeschlagen, an die wirtschaftlich mindestbietende Firma Wallebohr aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 9.731,11 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Aufgaben an den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Ulmen |
Sachverhalt:
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist am 25. Mai 2018 wirksam geworden und damit zu unmittelbarem und zwingenden Recht für die Mitgliedstaaten.
Gemäß Art. 37 Abs. 1 DS-GVO haben Behörden oder öffentliche Stellen in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Da von dem Begriff der öffentlichen Stelle auch die Gemeinden erfasst werden, hat jede Gemeinde einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Es besteht nach Art. 37 Abs. 3 DS-GVO die Möglichkeit der Ernennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für mehrere Behörden oder öffentliche Stellen. So können die Aufgaben beispielsweise auf den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde übertragen werden.
Zu diesen Aufgaben zählen nach Art. 39 DSGVO unter anderem:
-Unterrichtung des Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
-Beratungsfunktion:
-Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und Strategien
-Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde (= Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und beschließt nach Beratung, die Wahrnehmung der Aufgaben auf den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Ulmen zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: |
Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Hunsrück GmbH |
Sachverhalt:
Die kommunalen Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz müssen die Holzvermarktung zum 01.01.2019 in eigener Verantwortung wahrnehmen. Obwohl der BGH mit Beschluss vom 12.06.2018 im Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg die Entscheidung des OLG Düsseldorf sowie die Entscheidung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2015 aufgehoben hat, stellt das Land seine diesbezüglichen Dienstleistungen ein. Der Senat nimmt keine Bewertung der inhaltlichen Kartellfragen vor, sondern führt ausschließlich verfahrensrechtliche Gründe an. Das Bundeskartellamt war nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt.
Das Umweltministerium hat in seiner Reaktion auf die BGH-Entscheidung festgestellt, dass in Rheinland-Pfalz die Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung zum 01.01.2019 sowie die bereits erfolgte Änderung des Landeswaldgesetzes richtig und notwendig bleiben. Der eingeschlagene Weg schaffe Rechtssicherheit und vermeide etwaige Schadensersatzansprüche von Holzkunden.
Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt vor dem dargestellten Hintergrund, insbesondere mit Blick auf die angestrebte Rechts- und Planungssicherheit, den derzeit laufenden Prozess der Neustrukturierung der Holzvermarktung unverändert fortzuführen.
Das vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie Waldbesitzerverband erarbeitete Gesamtkonzept sieht vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform einer GmbH erfolgt. Das Land gewährt eine Anschubfinanzierung für die ersten Jahre aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für den Aufbau und Betrieb dieser kommunalen Holzvermarktungsorganisation als auch die Erweiterung bestehender privater Holzvermarktungsorganisationen um Holz aus dem Kommunalwald. Diese Mittel hatte bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistungen erhalten. Gefördert werden stets Holzvermarktungsorganisationen und nicht einzelne Waldbesitzer.
Für die waldbesitzenden Ortsgemeinden erfolgt die Holzvermarktung für den gemeindlichen Forstbetrieb gemäß § 68 Abs. 5 GemO durch die Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; dieses erledigt sie jedoch nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft. Für die Gemeinden ändert sich daher grundsätzlich nichts. Bisher erfolgte die Holzvermarktung zentral über Landesforsten und künftig über die Holzvermarktungsgesellschaft.
Der Verbandsgemeinderat hat anlässlich seiner letzten Sitzung beschlossen, zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach dem Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Hunsrück in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion zu errichten und sich als Gesellschafter daran zu beteiligen.
Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden gute Startbedingungen geschaffen durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals.
Auf die Verwaltung kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäftes des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.
Das Forstamt Zell hat mit Schreiben vom 21.06.2018 den Vertrag zur Übertragung der Verwertung der Walderzeugnisse nach § 27 Abs. 3 LWaldG zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Ortsgemeinde Urschmitt fristgerecht zum 30.09.2018 gekündigt. Gleichzeitig wurde der Abschluss eines neuen Vertrages, der ab dem 01.01.2019 gelten soll, angeboten (siehe Anlage). Bis auf die Übertragung des Holzverkaufes aus dem Kommunalwald beinhaltet er die bisherigen Leistungen.
Es handelt sich hier um einen Mustervertrag, der mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz abgestimmt ist.
Für die Zeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2018 sollte der gekündigte Geschäftsbesorgungsvertrag zu den bisherigen Konditionen fortbestehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und begrüßt den Beitritt der Verbandsgemeinde Ulmen zur Holzvermarktungsorganisation Hunsrück.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat
- den angebotenen Vertrag gem. § 27 Abs. 3 Landeswaldgesetz mit dem Land
Rheinland-Pfalz abzuschließen
- Der zum 30.09.2018 gekündigte Vertrag über die Übertragung der Verwertung der
Walderzeugnisse soll bis zum 31.12.2018 zu den bisherigen Konditionen weiter
laufen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1.Der Weg vom Bienenhäuschen bis Vernebelt soll instandgesetzt werden, d.h. an den Engstellen verbreitert und verbessert werden. Der Wegebau wird mit 70 % gefördert.
2.Kurz vor der Zufahrt zum „schwarzen Sumpf“ wurde vom Forstamt eine Bank aufgestellt.
3.Ortsbürgermeister Jahnen informierte über den derzeitigen Sachstand zum Thema Windkraftanlagen in der Gemarkung Urschmitt.
Peter Jahnen |
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Theresa Keßeler |
Vorsitzender |
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Protokollführer |