Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

Protokoll vom 11.02.2015

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

 

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 11.02.2015

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

23:05 Uhr

Ort:

Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

 

1. Beigeordneter

Herr Guido Mindermann

 

Ratsmitglieder

Frau Gisela Mayer

 

Herr Alfons Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Herr Werner Schneiders

 

Protokollführer

Herr Frank Pauken

 

von der Verwaltung

Herr Thomas Valerius

 

 

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

 

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 

 1. 

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 und Anlagen

 

 

 2. 

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung

 

 

 3. 

Beratung und Beschlussfassung über a) die II. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung b) den Abschluss einer Vereinbarung zur Trägerschaft des Kindergartens Kliding

 

 

 4. 

Beratung und Beschlussfassung zur Aufforstung von Ausgleichsmaßnahmen beim Bau von Windkraftanlagen

 

 

 5. 

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2015

 

 

 6. 

Mitteilungen

 

 

 

Nicht öffentlicher Teil

 

   
   
   
   
   
   

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 und Anlagen

 

Sachverhalt:

Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 ist als Anlage beigefügt.

Der Haushaltsplan  sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:

 

Festgesetzt werden

 

  1. im Ergebnishaushalt

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

235.024,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

256.100,00 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

- 21.076,00 EUR

 

 

  1. im Finanzhaushalt

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

211.708,00 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf

219.396,00 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 7.688,00 EUR

 

 

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 EUR

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

860,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.860,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 10.000,00 EUR

 

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

67.687,00 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

49.999,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

+ 17.688,00 EUR

 

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

280.255,00 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

280.255,00 EUR

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf

0,00 EUR

 

 

             

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 10.000,00 EUR erforderlich.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  2:

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

Nach § 25 der Gemeindeordnung (GemO) hat die Ortsgemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind.

Die z. Zt. gültige Hauptsatzung der Ortsgemeinde Urschmitt stammt noch aus dem Jahre 1995 und eine Neufassung in Anlehnung an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ist daher geboten.

Seitens der Verwaltung wurde ein entsprechender Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung erarbeitet, der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist.

Die vorgesehenen Änderungen bzw. Ergänzungen sind hierbei gelb markiert.

 

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.

Da die Hauptsatzung u. a. auch Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten enthält, sind gem. VV Nr. 3 zu  § 25 GemO für den Satzungsbeschluss 2 Abstimmungen erforderlich.

 

Beschluss:

  1. Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat die Neufassung der
    §§ 9 und 10 der Hauptsatzung

 

( X )          in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
 

(    )           mit folgenden Änderungen gegenüber der Fassung des vorgelegten

                  Entwurfs:

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 0 Befangen, 0 Enthaltungen

 

An der Beratung und Abstimmung nahmen Ortsbürgermeister Peter Jahnen
gem. § 36 Abs. 3 GemO sowie der 1. Beigeordnete Guido Mindermann gem. § 22 GemO nicht teil.
Den Vorsitz führte das älteste Ratsmitglied Alfons Schneiders .

 

 

  1. Im Anschluss beschließt der Gemeinderat die Neufassung der übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung (mit Ausnahme der §§ 9 und 10)

 

(    )           in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
 

( X )          mit folgenden Änderungen gegenüber der Fassung des vorgelegten

                  Entwurfs:

                  § 3 Abs. 2                  2 Mitglieder

                  § 5 Nr. 1                    „sowie die Hingabe von Darlehen“ streichen

                                                     Wertgrenze auf 500 Euro setzen

                  § 5 Nr. 2                    Wertgrenze 1.000 Euro

                  § 5 Nr. 4 bis 6           streichen

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

 

 

 

 

TOP  3:

Beratung und Beschlussfassung über a) die II. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung b) den Abschluss einer Vereinbarung zur Trägerschaft des Kindergartens Kliding

 

Sachverhalt:

Die Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Kliding vom 07.02.1992 und I. Änderung vom 08.11.1992 ist u.a. aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen zu ändern und an das geltende Recht nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) anzupassen.

 

Aufgrund der Personalgestellung durch die Verbandsgemeinde Ulmen wurde seitens des Landesjugendamtes die Erlaubnis zum Betrieb des Kindergartens der Verbandsgemeinde Ulmen erteilt. Entsprechend ist § 1 der Verbandsordnung dahingehend zu ändern, dass sich die Aufgabe des Zweckverbandes auf die Unterhaltung, d.h. auf die Übernahme der Bauträgerschaft beschränkt. Die Übernahme der Betriebsträgerschaft erfolgt durch die Verbandsgemeinde.

 

Der § 4 wurde dahingehend ergänzt, das gem. Abs. 2 der Zweckverband der Verbandsgemeinde die Verwaltungskosten in angemessener Höhe erstattet.

Bislang wurde ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % der Betriebskosten eines Jahres erhoben. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat diesen Berechnungsmodus als nicht aufwandsgerecht, bei der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes für die Jahre 2008-2011, beanstandet.

Im Prüfungsbericht der Verbandsgemeinde wurde diese daher aufgefordert, die Verwaltungskosten (Personal-, Sach- und Gemeinkosten) für die Abwicklung der Verwaltungsgeschäfte des Zweckverbandes anteilig zu ermitteln und zeitnah anzufordern.

 

In § 12 wurde die Regelung aufgenommen, dass die nicht gedeckten Personal- und Betriebskosten nach dem tatsächlichen Besuchszeitraum der Kinder auf die Wohnsitzgemeinden umgelegt werden, um auch hier eine verursachungsgerechtere Verteilung zu haben. Bislang wurde die Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.10. des Vorjahres zugrunde gelegt.

 

Durch die Umstellung auf die kommunale Doppik hat jeder Zweckverband den Posten Eigenkapital in seiner Bilanz zu führen. In § 12 der Verbandsordnung wurde daher eine Regelung zur Aufteilung des Eigenkapitals auf die Mitglieder, entsprechend der Kostenbeteiligung bei Investitionen, eingefügt.

 

Eine Ausfertigung der II. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Zweckverbandsversammlung hat am 22.01.2014 der Verbandsordnung in der beigefügten Fassung zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass die verbandsangehörigen Ortsgemeinden ebenfalls der II. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung zustimmen und eine zusätzliche Vereinbarung entworfen wird, die bei Änderungen der Angebotsstruktur oder sonstigen wesentlichen Änderungen, die den Betrieb des Kindergartens Kliding betreffen, die Abstimmung zwischen Zweckverband und Verbandsgemeinde regelt.

 

Zwischenzeitlich wurde die als Anlage beigefügte Vereinbarung erstellt und vorab mit der Kommunalaufsicht und dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt abgestimmt. Die Vereinbarung enthält u.a. Regelungen bezgl. der Beteiligung des Zweckverbandes bei Änderungen in der Betriebsstruktur, im Personalbereich sowie zur Finanzierung der Kindertagesstätte. Aufgrund der v.g. Beanstandung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes wurde in der Vereinbarung, die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages neu geregelt. Künftig werden die für die Kindertagesstätte aufzuwendenden Kosten des Personals der Verbandsgemeinde zuzüglich der Gemeinkosten nach KGST-Gutachten zugrunde gelegt.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2014 dem Abschluss der Vereinbarung in der beigefügten Form zugestimmt.

 

Der Punkt wurde in der Sitzung des Gemeinderates Urschmitt  am 27.11.2014 zurückgestellt. Es wurde um eine genaue Aufstellung über die zu erwartenden Verwaltungskosten gebeten. Eine Aufstellung hierzu ist beigefügt.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Personal- und Betriebskosten werden weiterhin über die Zweckverbandsumlage auf die verbandsangehörigen Gemeinden umgelegt.

Für den Verwaltungskostenbeitrag wird künftig ein Betrag von ca. 2.800 € anfallen, der entsprechend der Regelung in der Verbandsordnung, zu den Betriebskosten,  auf die verbandsangehörigen Gemeinden umgelegt wird.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat stimmt der II. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung in der vorliegenden Fassung zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zur Trägerschaft des Kindergartens Kliding zu und beauftragt den Vorsitzenden in der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kliding gleich lautendes Votum abzugeben.

 

Abweichender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der II. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung in der vorliegenden Fassung zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zur Trägerschaft des Kindergartens Kliding zu und beauftragt den Vorsitzenden in der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kliding gleich lautendes Votum abzugeben.

 

§ 6 Verwaltungskostenbeitrag der Vereinbarung über die Betriebsträgerschaft wird abgelehnt und ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  4:

Beratung und Beschlussfassung zur Aufforstung von Ausgleichsmaßnahmen beim Bau von Windkraftanlagen

 

Sachverhalt:

Die Fa. GAMESA hat einen Bauantrag für 3 Windkraftanlagen in der Gemarkung Urschmitt, Bereich Burgberg bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

Im Falle der Erteilung der Baugenehmigung muss die Fa. GAMESA entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durch die Aufforstung von Naturwald vornehmen.

Nach einem Gespräch mit Vertretern der Firma  GAMESA, der Kreisverwaltung Cochem-Zell und den Forstämtern Cochem und Zell können entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nur an den dafür bereits vorgesehenen Aufforstungsblöcken erfolgen.

Diese Aufforstungsblöcke wurden seinerseits vom Gemeinderat (in etwa Ende der 80-iger Jahre) für den Bereich „Vernebelt“, Gemarkung Urschmitt, Flur 5, Parzelle 1 und die Grundstücke  in der Gemarkung Urschmitt, Flur 8, Parzelle 4, 5 und 7 ausgewiesen.

Da sich die Grundstücke im Flur 8 unmittelbar an der geplanten Windkraftanlage befinden, eignen sich diese Flächen nicht.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für den Fall der Erteilung der Baugenehmigung und damit der Errichtung der Windkraftanlagen die Fläche Vernebelt, Gemarkung Urschmitt, Flur 5, Parzelle 1 als Ausgleichsfläche bereit zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

 

 

TOP  5:

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2015

 

Sachverhalt:

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ startet in diesem Jahr in eine neue Runde zur Ermittlung der Teilnehmergemeinden am Bundesentscheid in 2016. Der Bundesentscheid findet alle 3 Jahre statt, die Teilnehmer wurden bzw. werden im Rahmen der beiden Landeswettbewerbe 2014 und 2015 ermittelt.

Ziel des Wettbewerbs ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen. Dabei sollen die Dorfgemeinschaft und die einzelnen Dorfbewohner motiviert werden, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, das Verständnis der Dorfbevölkerung für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. Er soll sensibilisieren und ein Bewusstsein für aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft schaffen (z.B. für die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung). Bewertungskriterien sind dabei u.a. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, bürgerschaftliches Engagement, Baugestaltung und –entwicklung und Grüngestaltung.

Die Meldung der teilnehmenden Gemeinden bzw. Gemeindeteile/Stadt bzw. Stadtteile – getrennt nach Haupt- und Sonderklasse – ist bis zum 11. März 2015 an die Kreisverwaltung Cochem-Zell erforderlich.

Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob die Ortsgemeinde an diesem Wettbewerb im Jahr 2015 teilnimmt.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2015 in der Hauptklasse/Sonderklasse nicht teilzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  6:

Mitteilungen

 

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

 

  1. Zinsabrechnung Liquiditätskredit 2014 – 1.016 Euro an VG
  2. Pachtanteil Fischereipacht Erdenbach – 10,06 Euro
  3. Es wurde über den Sachstand bezüglich der Windkraftanlagen informiert.

 

 

Nicht öffentlicher Teil

   

 

 

Peter Jahnen

 

 

 

Frank Pauken

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführer

 

 

 

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Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

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grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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