Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

      Sitzung vom 12.12.2023

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

 

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 12.12.2023

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

19:50 Uhr

Ort:

Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

 

1. Beigeordnete(r)

Frau Ute Mindermann

 

Ratsmitglieder

Frau Gisela Mayer

 

Herr Thomas Schenk

 

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Protokollführerin

Frau Laura Junglas

 

 

 

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Laura Clames

 

 

 

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

 

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

 

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 

 1. 

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

 

 

 2. 

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

 

 

 3. 

Bauangelegenheit (Flur 10 Nr. 99/3)

 

 

 4. 

Bauangelegenheit (Flur 6 Nr. 1/2, Außenbereich)

 

 

 5. 

Mitteilungen

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

 

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

 

 

TOP  2:

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

 

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2023 hat dieser über die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beraten und beschlossen.

 

Durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB besteht die Möglichkeit, Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen.

 

Durch die Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB werden die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festgelegt. Da innerhalb des Ortes sowie in der Ortsrandlage noch Baugrundstücke zur Verfügung stehen, möchte die Gemeinde nun eine entsprechende Satzung erlassen, um zukünftig Unstimmigkeiten bzgl. der Bebaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden.

 

Ein entsprechender Planentwurf liegt inzwischen vor und wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für das Haushaltsjahr 2024 werden entsprechende Mittel im Haushalt veranschlagt.

 

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat nach §§ 1, 1a, 2, 2a sowie §§ 9 und 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB folgendes:

 

Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen in Einklang bringt, hält es der Gemeinderat für erforderlich, eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB zu erlassen. Durch die Klarstellungssatzung wird der im Zusammenhang bebaute Ortsteil festgelegt. Durch die Ergänzungssatzung werden Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Urschmitt Flur 10 Nrn. 110 und 111 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezogen.

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB i.V.m. den Festsetzungen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

 

Der Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 und S. 2 BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  3:

Bauangelegenheit

 

Sachverhalt:

Es ist beabsichtigt, an dem auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Nr. 99/3 aufstehenden Gebäude folgende Baumaßnahmen vorzunehmen:

-Erneuerung Dachkonstruktion mit Gauben

-Errichtung Balkon

-Änderungen vorhandener Fenster

 

Das Grundstück befindet sich im dörflichen Innenbereich, sodass hier § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung kommt. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dabei müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB) zu entscheiden. Die Baugenehmigung zum Vorhaben wurde mit Datum 11.10.2023 erteilt.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sachlage. Bedenken werden keine erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen ist erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  4:

Bauangelegenheit

 

Sachverhalt:

Im Jahr 2022 wurde eine Baugenehmigung für das auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt Flur 6 Nr. 1/2 aufstehende Gebäude erteilt. Die Genehmigung beinhaltet den Ausbau des Dachgeschosses sowie den Neubau einer Wildkammer.

 

Nun ist noch vorgesehen, ein auf diesem Grundstück befindliches Nebengebäude zum Schulungsraum umzubauen. Ein entsprechendes Baugesuch liegt als Nachtrag vor.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Urschmitt, sodass hier § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung kommt.

Danach ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Vorgaben sind hier erfüllt.

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.  Vorliegend ist das Grundstück lt. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Siedlungsfläche im Außenbereich dargestellt.

 

Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden (§ 36 BauGB).

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Nachtragsbaugesuch und beschließt nach Beratung, hierzu das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  5:

Mitteilungen

 

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

 

1.Es wurde über die Aufrüstung der Verteilerkasten mit Glasfaser informiert.

2.Es wurde über die Brennholzanmeldung informiert.

3.Es wurde über den Haushalt 2024 informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Jahnen

 

 

 

Laura Junglas

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführerin

 

Ortsgemeinde Urschmitt
Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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