Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

   Niederschrift über die Sitzung vom 14.02.2023

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

 

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 14.02.2023

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:45 Uhr

Ort:

Partyraum, Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

 

1. Beigeordnete(r)

Frau Ute Mindermann

 

Ratsmitglieder

Frau Gisela Mayer

 

Herr Thomas Schenk

 

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Protokollführer

Herr Stefan Thomas

 

von der Verwaltung

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

 

 

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Laura Clames

 

 

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

 

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 

 1. 

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung Mobilitäts-App „Smartes Wohnen im Alltag“

 

 

 2. 

Zuwendung zu einem klimanagepassten Waldmanagement

 

 

 3. 

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 und Anlagen

 

 

 4. 

Mitteilungen

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung Mobilitäts-App „Smartes Wohnen im Alltag“

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Projekts „Smartes Wohnen im Alltag“ wurde in der Zeit von Juli 2019 bis März 2022, zusammen mit der Universität Koblenz-Landau und mehreren Testgemeinden aus dem Gebiet der VG Cochem, eine Mobilitäts-App entwickelt.

Trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie ist es gelungen, das Projekt planmäßig abzuschließen und eine voll funktionsfähige App, die auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Kommunen im Landkreis Cochem-Zell zugeschnitten ist, zur Verfügung zu stellen. Die sog. „SWiA-App“ ist auf nahezu allen mobilen Endgeräten (iOS, Android) und als Web-App über den Desktop-PC nutzbar. Hierdurch kann eine hohe Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit erreicht werden.

In einem Demo-Video (www.kurvenkreis.de/wohnen/mobilitaet#swia) wird die „SWiA-App“ (siehe Detailpräsentation) mit ihren wesentlichen Funktionen und Anwendungsbereichen vorgestellt.

Ziel des Projektes war es ursprünglich, unter dem Titel „Smartes Wohnen im Alter“ die Mobilität von Menschen mit abnehmender bzw. eingeschränkter Mobilität zu verbessern, sodass diese Menschen ein mobiles, eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im ländlichen Raum führen können, dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung von Familienangehörigen geleistet wird. Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie wurde die Zielgruppe auf alle Menschen im jeweiligen Gemeindegebiet mit Mobilitätsbedarf erweitert. Diese Maßnahme hat letztlich durch den breiteren Nutzerkreis auch zur Verbesserung der Akzeptanz der neuen Lösung beigetragen. Das Projekt verfolgte auch den strategischen Ansatz der „Mobilität bei Bedarf“. Über die App können alle Fahrangebote, sowohl regelmäßige Fahrangebote (z. B. ÖPNV, DB), wie auch ehrenamtliche Fahrangebote oder sonstige Angebote (z. B. Taxis, Bürgerbusse) gebündelt, kombiniert und gebucht werden. In einer weiteren Entwicklungsstufe ist es auch möglich, neben Mobilitätsangeboten, weitere Angebote (z. B. Besuchsdienste, Lieferdienste, Hausmeisterdienste, Nachhilfe) zu integrieren.

Die neue „SWiA-App“ unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Mobilitäts-Apps. So wurden in den Testgemeinden (Dohr, Lieg, Ellenz-Polsterdorf, Moselkern) ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet und geschult. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Arbeitskreise den Input für die bedarfsgerechte Entwicklung der App geliefert. Weiterhin war es Aufgabe der Arbeitskreise, zusammen mit Ortsvereinen, dem Gemeinderat und sonstigen ehrenamtlichen Engagierten Gemeinschaftsangebote zu schaffen, die über die App buchbar und nutzbar sind. Dies sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und somit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung zu steigern. Gleichzeitig sollte dazu auch das soziale Miteinander vor Ort gestärkt werden. So können beispielsweise einzelne Vereine regelmäßige Angebote (z. B. Eis essen für Senioren) über die App anbieten. Auch Vereinsfahrten (z. B. Fahrt zu Auswärtsspielen oder Auftritten) können über die App organisiert werden.

Ein eindeutiger Mehrwert zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum liegt eindeutig in der Kombinierbarkeit verschiedener Angebote (z. B. ÖPNV, DB, ehrenamtliche Fahrangebote, Taxis). Die Schnittstelle zu einem Taxi-Unternehmen wurde bereits entwickelt. Ebenfalls eingebunden sind bereits die Fahrpläne des VRM. Die Buchung eines ÖPNV-Angebots (inkl. Bezahlung) ist allerdings erst Gegenstand einer weiteren Entwicklungsstufe.

Interessierte Ortsgemeinden und Städte aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun nach Beendigung der Pilotphase die Chance, die „SWiA-App“ zu nutzen und in ihrer Kommune einzuführen. Die Lizenz und die App können kostenlos für die Kommunen und Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell sind bereit, die lfd. Lizenzkosten für den Betrieb der App auf einem Server der UNI Koblenz-Landau und die Kosten für den technischen Support, zunächst für die nächsten beiden Jahre (2023 - 2024), zu übernehmen. Abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen ist darüber hinaus auch grds. eine kostenlose Projektbegleitung in der Einführungsphase möglich. Eine Konkretisierung kann nach Abschluss der Interessensabfrage erfolgen.

Um eine erfolgreiche Einführung und Etablierung gewährleisten zu können sind folgende Unterstützungsleistungen geplant:

Leistungsumfang:

-Bildung und Schulung eines örtlichen Arbeitskreises,

-Vorbereitung, Moderation und Durchführung Bürger-Info-Veranstaltung und Workshop,

-Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit und Nutzerakquise,

-Unterstützung bei weiteren akzeptanzfördernden Maßnahmen,

-Unterstützung bei der Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten,

-Support.

Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann vor Ort nur gelingen, wenn das entsprechende ehrenamtliche Engagement vor Ort vorhanden ist (Arbeitskreis mit zentralem Kümmerer, Unterstützung Ortsbürgermeister / Gemeinderat / Vereine) und mit einem Arbeitskreis vor Ort dauerhafte Strukturen geschaffen werden. Die Einführung der „SWiA-App“ kann auch eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Projektideen und Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunfts-check Dorf“ umzusetzen, sofern die jeweilige Ortsgemeinde hieran teilgenommen hat. Darüber hinaus können wir Ihnen den Ausblick geben, dass die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie, im kommenden Jahr ein Förderprogramm für die Anschaffung von Dorfautos im E-Carsharing auflegen werden. Im Falle einer Teilnahme könnte auch dieses Angebot in die App integriert werden.

Sofern Sie Interesse an der Einführung der „SWiA-App“ in ihrer Gemeinde / Stadt haben, bitten wir bis spätestens zum 31.03.2023 um die Abgabe einer entsprechenden Interessensbekundung.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

-keine unmittelbaren-

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat Interesse an einer Einführung der „SWiA-App“ in der OG Urschmitt durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation, und ist bereit, die Einführung und dauerhafte Implementierung aktiv mitzugestalten bzw. zu begleiten.


Abweichender Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der „SWiA-App“ und deren Möglichkeiten. Aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Fragen zur Finanzierung und Kostenbeteiligung über das Jahr 2024 hinaus, sowie die vollständigen Aufgaben der ehrenamtlichen Begleiter, sollen zunächst weitere Informationen diesbezüglich erfolgen. Der Tagesordnungspunkt wird daher zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

TOP  2:

Zuwendung zu einem klimanagepassten Waldmanagement

 

Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat ein Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur finanziellen Unterstützung der Waldbesitzenden im November 2022 beschlossen. Ziel ist es, Waldökosysteme in ihrer Anpassungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken. Die Waldbesitzenden mit der finanziellen Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihrer Wälder hin zu mehr Resilienz der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wahrzunehmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 55 und 100 Euro je Hektar und Jahr.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat bereits Ende November 2022 in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Zell den Antrag für die Ortsgemeinde gestellt.

Eine Voraussetzung zur Gewährung der Zuwendung ist die Einhaltung der festgelegten Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den Kriterien der bestehenden PEFC-Zertifizierung gehören zu den Zuwendungsvoraussetzungen u. a. drei längerfristige Verpflichtungen, die der Waldbesitzende erfüllen muss. Diese sind:

Kleinflächige Sukzession:

Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

Habitatbäume:

Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens 2 Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen.

Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche:

Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für den Betrieb, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Vorrangig bieten sich hier Flächen aus dem Niederwald an. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.

Der Nachweis hierüber erfolgt über eine Ergänzung der PEFC-Zertifizierung. Nach aktuellen Angaben belaufen sich die Kosten auf 3 € pro Hektar und Jahr.

Folge:

Mit Hilfe der Zuwendung werden die Waldbesitzer finanziell in die Lage versetzt, ihre Waldbestände angesichts des Klimawandels anpassungsfähiger zu gestalten. Zur Erhöhung der Biodiversität ist unter anderem auch ein gewisser Verzicht auf Holznutzung und Zulassen einer natürlichen Waldentwicklung erforderlich

 

Die Verbandsgemeinde Ulmen und das Forstamt Zell haben in einer Informationsveranstaltung am 25.01.2023 im Bürgerhaus Lutzerath den Mitgliedern aus den Gemeinderäten das Zuwendungsprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vorgestellt und über die Kriterien informiert.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Zuwendung aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ verbessert den Haushalt der Ortsgemeinde (Niederwald) und den Haushalt des Forstzweckverbandes (Hochwald).

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Antragstellung durch die Verbandsgemeinde Ulmen zu und beschließt, den Antrag bei der FNR Gülzow Aufrecht zu erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

TOP  3:

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 und Anlagen

 

Sachverhalt:

Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.

Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.

 

Es wurden folgende Vorschläge eingereicht:

 

Verkehrsberuhigende Maßnahme L 106 Ortsausgang Richtung Kliding

 

Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:

 

Festgesetzt werden:

 

  1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

334.194 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

299.597 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

34.597 EUR

 

 

  1. im Finanzhaushalt

 

 

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

49.332 EUR

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

126.500 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

179.493 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-52.993 EUR

 

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf

3.661 EUR

 

 

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme
i. H. v. 15.500,00 EUR erforderlich.

 

1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

 

Beschluss:

Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:

 

Der Gemeinderat beschließt mit dem LBM Kontakt aufzunehmen und eine Straßenverengung zu erörtern.

 

Anschließend beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

TOP  4:

Mitteilungen

 

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

 

1.Anregung einer Mitbürgerin zur Reaktivierung der Bushaltestelle an der Einmündung L16 – L106 (Bauernbahnhof)

Der Gemeinderat befürwortet und unterstützt dieses Vorhaben.

2.Brennholz

Den von den Interessenten angegebenen Wunschmengen kann in diesem Jahr aufgrund der extrem hohen Nachfrage wahrscheinlich nicht entsprochen werden. Nach dem endgültig erfolgten Einschlag und der dann vorliegenden Mengenübersicht erfolgt die Zuteilung; insbesondere bei hohen Wunschmengen wahrscheinlich in reduziertem Maße.

3.Windkraft

Die Baugenehmigung für die Errichtung der Windkraftanlagen wurde im Dezember 2022 erteilt. Den voraussichtlichen groben Bauzeitenplan wird die Betreiberfirma in den nächsten Wochen veröffentlichen.

 

 

 

 

Peter Jahnen

 

 

 

Stefan Thomas

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführer

 

Ortsgemeinde Urschmitt
Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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