Sitzungsdatum: |
Donnerstag, den 14.07.2016 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende |
20:00 Uhr |
Ort |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordneter
Herr Guido Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Gisela Mayer |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Herr Werner Schneiders |
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Protokollführer
Herr Heinz Kasper |
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Abwesend waren:
Es fehlte entschuldigt
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Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke |
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2. |
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Pachtbedingungen für die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke |
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3. |
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Taxpreise und den Verpachtungstermin für die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke |
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4. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke |
Sachverhalt:
Die bestehenden Pachtverträge für die landwirtschaftlich nutzbaren gemeindeeigenen Grundstücke laufen aus zum 31.12.2016.
Es ist daher zu entscheiden, ob die Pachtverträge verlängert werden oder eine Neuverpachtung des Gemeindelandes erfolgt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einer Anhebung des Pachtzinses ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2017 entsprechende Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 55501.441200.
Beschlussvorschlag:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat eine Neuverpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren gemeindeeigenen Flächen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: |
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Pachtbedingungen für die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke |
Sachverhalt:
Für die Neuverpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren gemeindeeigenen Flächen sind noch die Pachtbedingungen, der Inhalt des Pachtvertrages und das Verfahren der Verpachtung festzulegen.
Ein Entwurf des Pachtvertrages ist als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einer Anhebung des Pachtzinses ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2017 entsprechende Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 55501.441200.
Beschlussvorschlag:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat nachstehendes zur Neuverpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren gemeindeeigenen Flächen:
Pachtberechtigt sind alle ortsansässigen Landwirte. Die Landwirte müssen mit Hauptwohnsitz und Betriebssitz in Urschmitt gemeldet sein.
Eine Ausnahmeregelung gilt für die bisherigen nicht ortsansässigen Pächter. Diese dürfen ihr Bieterrecht für die derzeit gepachteten Flächen wahrnehmen.
Weiterhin dürfen die im laufenden Jagdpachtvertrag eingetragenen Jagdpächter ihr Bieterrecht ausüben für die bisher vom vorhergehenden Jagdpächter gepachteten Flächen. Der Pachtvertrag endet entsprechend der Laufzeit des Jagdpachtvertrages.
Die Ortsgemeinde behält sich vor, einzelne Wiesen, die besonders wildschadensgefährdet sind, (Frankenseifen Flur 3, Teilstücke der Parzellen 13 und 14 sowie die Parzelle 15, Größe insgesamt = 230 ar) nur dem Jagdpächter zur Pacht anzubieten.
Die Pachtzeit beträgt 12 Jahre. Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2017 und endet am 31.12.2028.
Die Verpachtung erfolgt öffentlich. Die Grundstücke werden meistbietend verpachtet.
Der Inhalt des Pachtvertrages wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf festgelegt.
Der Pachtvertrag und die Pachtbedingungen werden zu Beginn der Neuverpachtung bekanntgegeben.
abweichender Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat nachstehendes zur Neuverpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren gemeindeeigenen Flächen:
Pachtberechtigt sind alle ortsansässigen Landwirte. Die Landwirte müssen mit Hauptwohnsitz und Betriebssitz in Urschmitt gemeldet sein.
Eine Ausnahmeregelung gilt für die bisherigen nicht ortsansässigen Pächter. Diese dürfen ihr Bieterrecht für die derzeit gepachteten Flächen wahrnehmen.
Weiterhin dürfen die im laufenden Jagdpachtvertrag eingetragenen Jagdpächter ihr Bieterrecht ausüben für die bisher vom vorhergehenden Jagdpächter gepachteten Flächen. Der Pachtvertrag endet entsprechend der Laufzeit des Jagdpachtvertrages.
Die Ortsgemeinde behält sich vor, einzelne Wiesen, die besonders wildschadensgefährdet sind, (Frankenseifen Flur 3, Teilstücke der Parzellen 13 und 14 sowie die Parzelle 15, Größe insgesamt = 230 ar) nur dem Jagdpächter zur Pacht anzubieten.
Die Pachtzeit beträgt 9 Jahre. Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2017 und endet am 31.12.2025.
Die Verpachtung erfolgt öffentlich. Die Grundstücke werden meistbietend verpachtet.
Der Inhalt des Pachtvertrages wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf festgelegt.
Der Pachtvertrag und die Pachtbedingungen werden zu Beginn der Neuverpachtung bekanntgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Taxpreise und den Verpachtungstermin für die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke |
Sachverhalt:
Für die Neuverpachtung der landw. nutzbaren gemeindeeigenen Flächen sind noch der Taxpreis und der Verpachtungstermin festzulegen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einer Anhebung des Pachtzinses ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2017 entsprechende Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 55501.441200.
Beschlussvorschlag:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Festlegung der Taxpreise wie folgt:
1. Ackerland: Taxpreis 1,00 €/ar
2. Grünland: Taxpreis 1,00 €/ar
Als Verpachtungstermin wird Mittwoch, 27.07.2016 um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus „Ursmadia“ Kirchstraße 24, 56825 Urschmitt festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
gez. Peter Jahnen |
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gez. Heinz Kasper |
Vorsitzender |
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Protokollführer |