Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

     Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2022

Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

 

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 15.03.2022

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:20 Uhr

Ort:

Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

 

1. Beigeordnete

Frau Ute Mindermann

 

Ratsmitglieder

Frau Gisela Mayer

 

Herr Thomas Schenk

 

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Protokollführer

Herr Stefan Thomas

 

von der Verwaltung

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

 

Frau Carolina Wittmer

 

 

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Laura Clames

 

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:

 

TOP 2: Bauangelegenheit

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

 

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 

 1. 

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 und Anlagen

 

 

 2. 

Bauangelegenheit; Umbau Pension zu Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Parzelle Nr. 61

 

 

 3. 

Mitteilungen

 

 

Nicht öffentlicher Teil

 

 4. 

Mitteilungen

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 und Anlagen

 

Sachverhalt:

Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.

Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.

 

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:

 

Festgesetzt werden:

 

  1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

262.470 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

259.517 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2.953 EUR

 

 

  1. im Finanzhaushalt

 

 

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

19.121 EUR

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

109.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

143 541 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-34.541 EUR

 

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf

15.420 EUR

 

 

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme
i. H. v. 27.300,00 EUR erforderlich.

 

1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

Beschluss:

 

Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:

 

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Anschließend beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

TOP  2:

Bauangelegenheit

 

Sachverhalt:

Es ist vorgesehen, die auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Parzelle Nr. 61 aufstehende Pension zu einem Mehrfamilienwohnhaus umzubauen. Dabei werden ausschließlich Veränderungen im Gebäudeinneren vorgenommen, Eingriffe in das statische System erfolgen nicht.

Ein entsprechendes Baugesuch liegt vor.

 

Das Grundstück befindet sich im nichtüberplanten dörflichen Innenbereich, die Nutzung richtet sich demzufolge nach § 34 Baugesetzbuch. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Vorgaben des § 34 BauGB sind hier erfüllt.

 

Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschiede (§ 36 BauGB). Dabei gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 03.05.2022) verweigert wird.

 

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Abweichender Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Gemeinderat bittet die Baugenehmigungsbehörde die Realisierung der im Plan eingezeichneten Stellplätze für die parkenden Fahrzeuge der Mieter als Auflage im Baugenehmigungsverfahren zu verfügen und die bauliche Umsetzung zu überprüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

TOP  3:

Mitteilungen

 

-Information zur Ortsbürgermeisterdienstbesprechung

 

 

Nicht öffentlicher Teil

 

TOP  4:

Mitteilungen

 

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

gez. Peter Jahnen

 

 

 

gez. Stefan Thomas

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführer

 

Ortsgemeinde Urschmitt
Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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