Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 15.03.2022 |
Beginn: |
18:00 Uhr |
Ende: |
19:20 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Gisela Mayer |
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Herr Thomas Schenk |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführer
Herr Stefan Thomas |
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von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
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Frau Carolina Wittmer |
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Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
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Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert:
TOP 2: Bauangelegenheit
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 und Anlagen |
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2. |
Bauangelegenheit; Umbau Pension zu Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Parzelle Nr. 61 |
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3. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
4. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 und Anlagen |
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.
Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:
Festgesetzt werden:
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
262.470 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
259.517 EUR |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf |
2.953 EUR |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
19.121 EUR |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
109.000 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
143 541 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-34.541 EUR |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf |
15.420 EUR |
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Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme
i. H. v. 27.300,00 EUR erforderlich.
1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Beschluss:
Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Anschließend beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: |
Bauangelegenheit |
Sachverhalt:
Es ist vorgesehen, die auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Parzelle Nr. 61 aufstehende Pension zu einem Mehrfamilienwohnhaus umzubauen. Dabei werden ausschließlich Veränderungen im Gebäudeinneren vorgenommen, Eingriffe in das statische System erfolgen nicht.
Ein entsprechendes Baugesuch liegt vor.
Das Grundstück befindet sich im nichtüberplanten dörflichen Innenbereich, die Nutzung richtet sich demzufolge nach § 34 Baugesetzbuch. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Vorgaben des § 34 BauGB sind hier erfüllt.
Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschiede (§ 36 BauGB). Dabei gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 03.05.2022) verweigert wird.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abweichender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat bittet die Baugenehmigungsbehörde die Realisierung der im Plan eingezeichneten Stellplätze für die parkenden Fahrzeuge der Mieter als Auflage im Baugenehmigungsverfahren zu verfügen und die bauliche Umsetzung zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Mitteilungen |
-Information zur Ortsbürgermeisterdienstbesprechung
Nicht öffentlicher Teil
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
gez. Peter Jahnen |
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gez. Stefan Thomas |
Vorsitzender |
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Protokollführer |