Sitzungsdatum: |
Montag, den 17.06.2019 |
Beginn: |
19:30 Uhr |
Ende: |
20:20 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete(r)
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Laura Clames |
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Frau Gisela Mayer |
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Herr Thomas Schenk |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführer
Herr Michael Schneider |
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von der Verwaltung
Frau Ramona Lauxen |
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Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
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Frau Carina Wagner |
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Gäste
Herr Thomas Hochscheid |
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Frau Michaela Himberg |
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Herr Manfred Schneiders |
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Herr Werner Schneiders |
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Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Verpflichtung der Ratsmitglieder |
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2. |
Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
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3. |
Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
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4. |
Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder |
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5. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Peter Jahnen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
TOP 2: |
Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Sachverhalt:
Anlässlich der Kommunalwahlen am 26.05.2019 wurde für die Ortsbürgermeisterwahl in der Ortsgemeinde Urschmitt kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird in diesem Fall die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister können sowohl Ratsmitglieder als auch andere Bürger der Gemeinde gewählt werden. Die persönlichen Voraussetzungen für den künftigen ehrenamtlichen Bürgermeister sind in § 53 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung (GemO) geregelt:
Wählbar sind alle Bürger der Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind u.a. Personen, die gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde stehen.
Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt: Gewählt ist der Bewerber, der im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im 1. Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im 2. Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen und erhält dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen, so ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 die Wahl mit demselben Wahlvorschlag zu wiederholen. Erhält der Wahlvorschlag auch im zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, ist er endgültig abgelehnt. Danach können Vorschläge für eine neue Wahl gemacht werden (s. VV Nr. 4 zu § 40 GemO).
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung können Personalvorschläge unterbreitet werden.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Ortsbürgermeisterwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.
Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder (§ 25 Abs. 8 Satz 1 MGeschO).
Beschluss:
I.Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu
beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Hans-Jürgen Schneiders
2. Otmar Schneiders
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
II.In besonderer Wahlhandlung wurde gewählt:
1.als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
Im Falle der Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers erfolgt die Ernennung durch ein vom Gemeinderat beauftragtes Ratsmitglied. Die Vereidigung und Amtseinführung entfallen.
Der Rat beschließt zunächst die Wahl des zu beauftragenden Ratsmitgliedes abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen wurde/n sodann folgende/s Ratsmitglied/er:
1. Gisela Mayer
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
Da Ortsbürgermeister Peter Jahnen gleichzeitig gewähltes Ratsmitglied ist, scheidet er mit der Ernennung aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG ist eine Ersatzperson einzuberufen.
In Urschmitt haben die drei folgenden Personen die gleiche Stimmzahl:
-Michaela Himberg
-Thomas Hochscheid
-Ute Mindermann
Gemäß § 45 Abs. 4 KWG entscheidet in diesem Falle das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Sofern die Ersatzperson anlässlich der Sitzung anwesend ist, bestehen keine Bedenken diese als Ratsmitglied zu verpflichten.
Laut vom Wahlleiter gezogenen Los ist Frau Ute Mindermann Ersatzperson. Sie nahm die Wahl an und wurde per Handschlag als Ratsmitglied verpflichtet.
Herr Thomas Hochscheid, der als erstes gezogen wurde, hat auf die Wahl in den Gemeinderat verzichtet.
TOP 3: |
Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Urschmitt hat entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung vom 01.01.2015 eine/n Beigeordnete/n. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.
Die Stimmenauszählung erfolgt gem. § 25 Abs. 8 S. 1 MGeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Das Stimmrecht des in der Sitzung unter TOP 2 gewählten Ortsbürgermeisters als Vorsitzendem ab TOP 2 Herrn Peter Jahnen ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Beschluss:
I.Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu
beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Otmar Schneiders
2. Hans-Jürgen Schneiders
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
II.In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtliche 1. Beigeordnete
gewählt:
Frau Ute Mindermann
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltungen
Frau Ute Mindermann nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Peter Jahnen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das
Amt eingeführt.
TOP 4: |
Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder |
Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurden die ausscheidenden Ratsmitglieder Alfons Schneiders, Manfred Schneiders und Werner Schneiders verabschiedet und ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Urschmitt gewürdigt.
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Peter Jahnen |
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Michael Schneider |
Vorsitzender |
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Protokollführer |