Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

       Konstituierende Sitzung vom 17.06.2019

Niederschrift

über die konstituierende öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

Sitzungsdatum:

Montag, den 17.06.2019

Beginn:

19:30 Uhr

Ende:

20:20 Uhr

Ort:

Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

 

1. Beigeordnete(r)

Frau Ute Mindermann

 

Ratsmitglieder

Frau Laura Clames

 

Frau Gisela Mayer

 

Herr Thomas Schenk

 

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Protokollführer

Herr Michael Schneider

 

von der Verwaltung

Frau Ramona Lauxen

 

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

 

Frau Carina Wagner

 

Gäste

Herr Thomas Hochscheid

 

Frau Michaela Himberg

 

Herr Alfons Schneiders

 

Herr Manfred Schneiders

 

Herr Werner Schneiders

 

 

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 1. 

Verpflichtung der Ratsmitglieder

 

 

 2. 

Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

 

 3. 

Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

 

 4. 

Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder

 

 

 5. 

Mitteilungen

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

 

Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: 

Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). 

Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). 

Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Peter Jahnen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:

  • Peter Jahnen (durch Bürgermeister Alfred Steimers als Beauftragter)
  • Otmar Schneiders
  • Gisela Mayer
  • Thomas Schenk
  • Laura Schneiders
  • Hans-Jürgen Schneiders

 

 

 

TOP  2:

Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Sachverhalt:

Anlässlich der Kommunalwahlen am 26.05.2019 wurde für die Ortsbürgermeisterwahl in der Ortsgemeinde Urschmitt kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird in diesem Fall die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.

Zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister können sowohl Ratsmitglieder als auch andere Bürger der Gemeinde gewählt werden. Die persönlichen Voraussetzungen für den künftigen ehrenamtlichen Bürgermeister sind in § 53 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung (GemO) geregelt:

Wählbar sind alle Bürger der Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind u.a. Personen, die gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde stehen.

Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt: Gewählt ist der Bewerber, der im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im 1. Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im 2. Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen und erhält dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen, so ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 die Wahl mit demselben Wahlvorschlag zu wiederholen. Erhält der Wahlvorschlag auch im zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, ist er endgültig abgelehnt. Danach können Vorschläge für eine neue Wahl gemacht werden (s. VV Nr. 4 zu § 40 GemO).

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung können Personalvorschläge unterbreitet werden.

Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Ortsbürgermeisterwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.

Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder (§ 25 Abs. 8 Satz 1 MGeschO).

Beschluss:

I.Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:
 

1. Hans-Jürgen Schneiders

2. Otmar Schneiders

Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
 

II.In besonderer Wahlhandlung wurde gewählt:
 

1.als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
 

Im Falle der Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers erfolgt die Ernennung durch ein vom Gemeinderat beauftragtes Ratsmitglied. Die Vereidigung und Amtseinführung entfallen.

 

Der Rat beschließt zunächst die Wahl des zu beauftragenden Ratsmitgliedes abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Vorgeschlagen wurde/n sodann folgende/s Ratsmitglied/er:
 

1. Gisela Mayer

Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen

 

Da Ortsbürgermeister Peter Jahnen gleichzeitig gewähltes Ratsmitglied ist, scheidet er mit der Ernennung aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG ist eine Ersatzperson einzuberufen.

In Urschmitt haben die drei folgenden Personen die gleiche Stimmzahl:

-Michaela Himberg

-Thomas Hochscheid

-Ute Mindermann

 

Gemäß § 45 Abs. 4 KWG entscheidet in diesem Falle das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Sofern die Ersatzperson anlässlich der Sitzung anwesend ist, bestehen keine Bedenken diese als Ratsmitglied zu verpflichten.

 

Laut vom Wahlleiter gezogenen Los ist Frau Ute Mindermann Ersatzperson. Sie nahm die Wahl an und wurde per Handschlag als Ratsmitglied verpflichtet.

Herr Thomas Hochscheid, der als erstes gezogen wurde, hat auf die Wahl in den Gemeinderat verzichtet.

 

 

 

 

 

 

TOP  3:

Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Urschmitt hat entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung vom 01.01.2015 eine/n Beigeordnete/n. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.

 

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
 

In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.

 

Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.

 

Die Stimmenauszählung erfolgt gem. § 25 Abs. 8 S. 1 MGeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.

 

Das Stimmrecht des in der Sitzung unter TOP 2 gewählten Ortsbürgermeisters als Vorsitzendem ab TOP 2 Herrn Peter Jahnen ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.

 

Beschluss:

I.Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder:
 

1. Otmar Schneiders

2. Hans-Jürgen Schneiders

Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
 

II.In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtliche 1. Beigeordnete gewählt:

Frau Ute Mindermann

Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltungen


Frau Ute Mindermann nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Peter Jahnen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
 

 

 

 

 

TOP  4:

Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder

 

Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurden die ausscheidenden Ratsmitglieder Alfons Schneiders, Manfred Schneiders und Werner Schneiders verabschiedet und ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Urschmitt gewürdigt.

 

 

 

TOP  5:

Mitteilungen

 

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Jahnen

 

 

 

Michael Schneider

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführer

 

 

 

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Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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