Sitzungsdatum: |
Mittwoch, den 18.10.2017 |
Beginn: |
19:50 Uhr |
Ende: |
21:50 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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Ratsmitglieder
Frau Gisela Mayer |
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Herr Alfons Schneiders |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Herr Werner Schneiders |
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Protokollführerin
Frau Theresa Keßeler |
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von der Verwaltung
Herr Heinz Kasper |
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Herr Thomas Valerius |
zu TOP 3 |
Gäste
Herr Jörg Herzog, Revierförster |
zu TOP 2 |
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
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Die Tagesordnung wird um folgenden Punkt erweitert:
TOP 10: Friedhofsangelegenheiten
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
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2. |
Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2018 |
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3. |
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zum Ausbau der Straße "Auf der Hohl" |
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4. |
Nachträgliche Beschlussfassung zur Anschaffung eines Kehrbesens und eines Schneeräumschildes für den gemeindeeigenen Rasenmähertraktors |
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5. |
Nachträgliche Beschlussfassung zur Nichtabschaltung der Straßenbeleuchtung während der Nacht |
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6. |
Beratung u. Beschlussfassung über die Vergabe von Baumpflegemaßnahmen im Rahmen des Baumkatasters |
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens zum Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes |
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO |
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO |
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10. |
Friedhofsangelegenheit |
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11. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
12. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: |
Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2018 |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2018 wird vom Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann.
Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2018 in den Haushalt übernommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegtem Forstwirtschaftsplan 2018 Kenntnis und beschließt die Holzpreise wie folgt:
Nadelholz lang gerückt: 35,00 €/fm
Laubholz lang gerückt: 50,00 €/fm
Kronenholz: 20,00 €/rm
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zum Ausbau der Straße "Auf der Hohl" |
Sachverhalt:
Nach Auftragsvergabe an die Fa. Friedrich wurde die Baumaßnahme entgegen der Vereinbarung noch nicht begonnen.
Herr Valerius von der VG Ulmen wird in der Sitzung konkret informieren.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Mittel sind im Haushalt vorhanden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Vertragsverhältnis mit der Fa. Friedrich zu kündigen und die Maßnahme neu auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: |
Nachträgliche Beschlussfassung zur Anschaffung eines Kehrbesens und eines Schneeräumschildes für den gemeindeeigenen Rasenmähertraktors |
Sachverhalt:
In der letzten Gemeinderatssitzung vom 15.03.2017wurde darüber diskutiert, dass der Gemeindearbeiter in der ihm vertraglich festgesetzten Zeit die gemeindeeigenen Flächen nicht ausreichend kehren
und darüber hinaus ebenso wenig im Winter den Schnee mit Hand räumen kann.
Von daher wurde beraten, entsprechende Angebote für den vorhandenen Rasenmähertraktor zum Kehren und Schneeschieben anzufordern.
Mit Treffen vom 12.04.2017 entschied der Gemeinderat, bei Abwesenheit von Alfons Schneiders und Gisela Mayer, diese Anschaffung zu tätigen und der Fa. Oster-Daum als günstigstem Anbieter den
Auftrag zur Lieferung zu erteilen.
Die ordentliche Beschlussfassung soll jetzt erfolgen.
Vergleichsangebote sind als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushaltplan 2017 der Ortsgemeinde Urschmitt stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Erwerb erfolgte außerplanmäßig.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb eines Kehrbesens und eines Schneeräumschildes über die Fa. Josef Oster-Daum, Kaisersesch nachträglich zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: |
Nachträgliche Beschlussfassung zur Nichtabschaltung der Straßenbeleuchtung während der Nacht |
Sachverhalt:
Im Jahr 2012 wurde vom Gemeinderat die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 01.00 bis 05.00 Uhr aus Einspargründen beschlossen. Schon damals gab es Bedenken, dass mögliche Einbrecher diesen Umstand ausnutzen würden. Bis August diesen Jahres wurde in Urschmitt kein Einbruch verübt. Jetzt war es leider so weit. Ob der Einbruch, der genau zu der Zeit (01.00 Uhr) stattgefunden hat, darauf zurückzuführen ist, bleibt ein Geheimnis.
Aber vor dem Hintergrund diesen Einbruchs ist dem Gemeinderat das Gefühl der Einwohner aufgrund einer durchgehenden Straßenbeleuchtung „Ein Mehr an Sicherheit“ zu haben, natürlich auch bewusst.
Von daher und der Erwartung, dass in den nächsten Monaten die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die kostengünstigere LED-Technik stattfindet, hat der Gemeinderat in einem gemeinsamen Treffen am 02.08.2017 entschieden, die Straßenbeleuchtung sofort durchgehend einzuschalten.
Die ordentliche Beschlussfassung soll jetzt erfolgen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Haushalt 2017 wurde bereits genehmigt und daher können keine Mittel mehr vorgesehen werden, es sei denn durch einen Nachtrag. Für 2018 kann die Mittelmeldung entsprechend angepasst werden.
Ob die Mittel für 2017 ausreichend vorhanden sind, kann nicht beurteilt werden, da die Mehrkosten nicht ermittelt werden konnten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Straßenbeleuchtung während der Nacht nicht mehr abgeschaltet wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: |
Beratung u. Beschlussfassung über die Vergabe von Baumpflegemaßnahmen im Rahmen des Baumkatasters |
Sachverhalt:
In der Ortsgemeinde Urschmitt wurde im Jahr 2016 ein Baumkataster für 40 Bäume erstellt. Ein Auszug dieses Katasters liegt der Ortsgemeinde mittlerweile vor und zeigt auf, dass an 9 Bäumen Handlungsbedarf besteht. So ist 1 Baum zu entfernen und bei 8 Bäumen Arbeiten, wie Totholz ausschneiden u. entfernen, Kronenpflege und Kronensicherung durchzuführen.
Hier stellt sich die Frage, ob die Gemeinde selbst diese Arbeiten ausführen will oder an einer gemeinsamen Ausschreibung für die Vergabe solcher Arbeiten teilnehmen möchte.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt stehen unter der Buchungsstelle 54100-523100 (Bewirtschaftung von Straßen und Plätze) Haushaltmittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt an einer gemeinsamen Ausschreibung der Arbeiten teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: |
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens zum Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes |
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Ausbau des bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Flurstück Nr. 57 vor. Geplant sind ein Ausbau des Dachgeschosses, eine Aufstockung des Seitenflügels sowie der Einbau von zwei Dachgauben.
Das Grundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch und ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen als Mischbaufläche ausgewiesen. Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird lt. § 36 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 10.11.2017) verweigert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem beantragten Ausbau des bestehenden Wohngebäudes und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Der Vorsitzende Peter Jahnen hat seinen Vorsitz an Herrn Alfons Schneiders abgegeben und wegen Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 8: |
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so
wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
247.084,00 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
241.302,00 EUR |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf |
5.782,00 EUR |
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die ordentlichen Einzahlungen auf |
218.259,33 EUR |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
208.698,91 EUR |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
9.560,42 EUR |
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die außerordentlichen Einzahlungen auf |
0,00 EUR |
die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0,00 EUR |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 EUR |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
15.690,00 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
4.852,47 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
10.837,53 EUR |
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Einzahlungen aus Investitionskrediten |
0,00 EUR |
Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) |
38.691,36 EUR |
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten |
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Veränderung der liquiden Mittel |
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Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse |
18.300,10 EUR |
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Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern |
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Saldo der durchlaufenden Gelder |
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Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Alfons Schneiders,
der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen,
1. das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen.
2. dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Urschmitt Entlastung zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis:
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Der Ortsbürgermeister hat an der Beratung und Abstimmung wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht teilgenommen
TOP 9: |
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so
wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
240.071,64 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
235.502,90 EUR |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf |
4.568,74 EUR |
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die ordentlichen Einzahlungen auf |
223.820,57 EUR |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
202.616,78 EUR |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
21.203,79 EUR |
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die außerordentlichen Einzahlungen auf |
0,00 EUR |
die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0,00 EUR |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 EUR |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
370,00 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
4.531,05 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-4.161,05 EUR |
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Einzahlungen aus Investitionskrediten |
0,00 EUR |
Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) |
38.691,36 EUR |
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten |
-38.691,36 EUR |
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Veränderung der liquiden Mittel |
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Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse |
21.698,96 EUR |
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Einzahlungen durchlaufende Gelder |
0,00 EUR |
Auszahlungen durchlaufende Gelder |
50,34 EUR |
Saldo der durchlaufenden Gelder |
-50,34 EUR |
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|
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Alfons Schneiders,
der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen,
1. das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen.
2. dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Urschmitt Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Der Ortsbürgermeister hat an der Beratung und Abstimmung wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht teilgenommen.
TOP 10: |
Friedhofsangelegenheit |
Sachverhalt:
Es liegt der Friedhofsverwaltung ein Antrag auf vorzeitige Einebnung einer Grabfläche vor.
Grundsätzlich beträgt die Ruhefrist gemäß § 10 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 25 Jahre. Vor Ablauf dieser Ruhe- oder Nutzungszeit darf die Grabstätte entsprechend § 23 Abs. 1 der Satzung nur mit einer entsprechenden Zustimmung der Friedhofsverwaltung eingeebnet werden.
Da die Mindestruhefrist nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes 15 Jahre beträgt, wäre eine vorzeitige Einebnung der Grabstätten wie beantragt möglich.
Zu beachten ist jedoch, dass eine neue Belegung der Grabstätte erst nach Ablauf der satzungsmäßig vorgegebenen Ruhe- bzw. Nutzungszeit (hier: 25 Jahre) erfolgen darf.
Die Kosten für eine vorzeitige Einebnung der Grabstätte trägt der Antragsteller, die Einsaat und das Mähen in den Folgejahren obliegt dann der Ortsgemeinde Urschmitt.
Bei der Beschlussfassung sollten u.a. auch die örtlichen Gegebenheiten mit in die Beratung einbezogen werden, z.B. Lage der Grabstätte.
Es handelt sich in diesem Fall im Einzelnen um einen Antrag auf vorzeitige Einebnung der Grabstelle einer verstorbenen Angehörigen des Antragstellers. Diese ist im Jahr 1995 verstorben. Die Mindestruhefrist ist abgelaufen, die satzungsmäßige Ruhezeit endet jedoch erst im Jahre 2020.
Der Antrag wird damit begründet, dass es dem Antragssteller aus Alters- und gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, die Grabstätten entsprechend zu pflegen.
Da die Ortsgemeinde zwischenzeitlich auch pflegefreie Grabstätten vorhält und für die Pflege einen Kostenbeitrag in Höhe von 1.500,00 Euro (dies entspricht 60,00 Euro im Jahr) erhebt, muss darüber entschieden werden, ob auch für die Pflege der eingeebneten Grabstätte durch die Ortsgemeinde Urschmitt in den verbleibenden Jahren bis zum Ablauf der Restruhezeit bis 2020 ein Kostenbeitrag erhoben wird.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei Zustimmung zur Einebnung mit Erstattung eines Kostenbeitrages fallen bei dem Produkt 55300 Einnahmen an, ansonsten hat die vorzeitige Einebnung einer Grabstätte keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Einebnung der Grabstätte zu.
Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Einebnung der Grabstätte unter der Voraussetzung zu, dass der Verantwortliche bis zum Ende der Liegezeit von 25 Jahren eine Kostenbeitrag für die
Pflege durch die Ortsgemeinde in Höhe von 60,00 € pro Jahr an die Ortsgemeinde entrichtet.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verantwortlichen abzuschließen.
Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Einebnung eines Grabmales nicht zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 11: |
Mitteilungen |
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Nicht öffentlicher Teil
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Peter Jahnen |
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Theresa Keßeler |
Vorsitzender |
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Protokollführer |