Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

 

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 18.10.2017

Beginn:

19:50 Uhr

Ende:

21:50 Uhr

Ort:

Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

 

Ratsmitglieder

Frau Gisela Mayer

 

Herr Alfons Schneiders

 

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Herr Werner Schneiders

 

Protokollführerin

Frau Theresa Keßeler

 

von der Verwaltung

Herr Heinz Kasper

 

Herr Thomas Valerius

zu TOP 3

Gäste

Herr Jörg Herzog, Revierförster

zu TOP 2

 

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Guido Mindermann

 

 

Die Tagesordnung wird um folgenden Punkt erweitert:

 

TOP 10:         Friedhofsangelegenheiten

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 

 1. 

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

 

 

 2. 

Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2018

 

 

 3. 

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zum Ausbau der Straße "Auf der Hohl"

 

 

 4. 

Nachträgliche Beschlussfassung zur Anschaffung eines Kehrbesens und eines Schneeräumschildes für den gemeindeeigenen Rasenmähertraktors

 

 

 5. 

Nachträgliche Beschlussfassung zur Nichtabschaltung der Straßenbeleuchtung während der Nacht

 

 

 6. 

Beratung u. Beschlussfassung über die Vergabe von Baumpflegemaßnahmen im Rahmen des Baumkatasters

 

 

 7. 

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens zum Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes

 

 

 8. 

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO

 

 

 9. 

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO

 

 

 10. 

Friedhofsangelegenheit

 

 

 11. 

Mitteilungen

 

 

 

Nicht öffentlicher Teil

 

 12. 

Mitteilungen

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

 

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

 

TOP  2:

Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2018

 

Sachverhalt:

Der Forstwirtschaftsplan 2018 wird vom Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann.

 

Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2018 in den Haushalt übernommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegtem Forstwirtschaftsplan 2018 Kenntnis und beschließt die Holzpreise wie folgt:

 

Nadelholz lang gerückt:                   35,00 €/fm

Laubholz lang gerückt:                    50,00 €/fm

Kronenholz:                                       20,00 €/rm

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  3:

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zum Ausbau der Straße "Auf der Hohl"

 

Sachverhalt:

Nach Auftragsvergabe an die Fa. Friedrich wurde die Baumaßnahme entgegen der Vereinbarung noch nicht begonnen.

Herr Valerius von der VG Ulmen wird in der Sitzung konkret informieren.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Mittel sind im Haushalt vorhanden

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das Vertragsverhältnis mit der Fa. Friedrich zu kündigen und die Maßnahme neu auszuschreiben.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

TOP  4:

Nachträgliche Beschlussfassung zur Anschaffung eines Kehrbesens und eines Schneeräumschildes für den gemeindeeigenen Rasenmähertraktors

 

Sachverhalt:

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 15.03.2017wurde darüber diskutiert, dass der Gemeindearbeiter in der ihm vertraglich festgesetzten Zeit die gemeindeeigenen Flächen nicht ausreichend kehren und darüber hinaus ebenso wenig im Winter den Schnee mit Hand räumen kann.
Von daher wurde beraten, entsprechende Angebote für den vorhandenen Rasenmähertraktor zum Kehren und Schneeschieben anzufordern.

Mit Treffen vom 12.04.2017 entschied der Gemeinderat,  bei Abwesenheit von Alfons Schneiders und Gisela Mayer, diese Anschaffung zu tätigen und der Fa. Oster-Daum als günstigstem Anbieter den Auftrag zur Lieferung zu erteilen.

Die ordentliche Beschlussfassung soll jetzt erfolgen.

 

Vergleichsangebote sind als Anlage beigefügt.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushaltplan 2017 der Ortsgemeinde Urschmitt stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Erwerb erfolgte außerplanmäßig.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb eines Kehrbesens und eines Schneeräumschildes über die Fa. Josef Oster-Daum, Kaisersesch nachträglich zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  5:

Nachträgliche Beschlussfassung zur Nichtabschaltung der Straßenbeleuchtung während der Nacht

 

Sachverhalt:

Im Jahr 2012 wurde vom Gemeinderat die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 01.00 bis 05.00 Uhr aus Einspargründen beschlossen. Schon damals gab es Bedenken, dass mögliche Einbrecher diesen Umstand ausnutzen würden. Bis August diesen Jahres wurde in Urschmitt kein Einbruch verübt. Jetzt war es leider so weit. Ob der Einbruch, der genau zu der Zeit (01.00 Uhr) stattgefunden hat, darauf zurückzuführen ist, bleibt ein Geheimnis.

Aber vor dem Hintergrund diesen Einbruchs ist dem Gemeinderat das Gefühl der Einwohner aufgrund einer durchgehenden Straßenbeleuchtung „Ein Mehr an Sicherheit“ zu haben, natürlich auch bewusst.

Von daher und der Erwartung, dass in den nächsten Monaten die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die kostengünstigere LED-Technik stattfindet, hat der Gemeinderat in einem gemeinsamen Treffen am 02.08.2017 entschieden, die Straßenbeleuchtung sofort durchgehend einzuschalten.

Die ordentliche Beschlussfassung soll jetzt erfolgen.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Haushalt 2017 wurde bereits genehmigt und daher können keine Mittel mehr vorgesehen werden, es sei denn durch einen Nachtrag. Für 2018 kann die Mittelmeldung entsprechend angepasst werden.

Ob die Mittel für 2017 ausreichend vorhanden sind, kann nicht beurteilt werden, da die Mehrkosten nicht ermittelt werden konnten.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Straßenbeleuchtung während der Nacht nicht mehr abgeschaltet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

TOP  6:

Beratung u. Beschlussfassung über die Vergabe von Baumpflegemaßnahmen im Rahmen des Baumkatasters

 

Sachverhalt:

In der Ortsgemeinde Urschmitt wurde im Jahr 2016 ein Baumkataster für 40 Bäume erstellt. Ein Auszug dieses Katasters liegt der Ortsgemeinde mittlerweile vor und zeigt auf, dass an 9 Bäumen Handlungsbedarf besteht. So ist 1 Baum zu entfernen und bei 8 Bäumen Arbeiten, wie Totholz ausschneiden u. entfernen, Kronenpflege und Kronensicherung durchzuführen.

 

Hier stellt sich die Frage, ob die Gemeinde selbst diese Arbeiten ausführen will oder an einer gemeinsamen Ausschreibung für die Vergabe solcher Arbeiten teilnehmen möchte.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt stehen unter der Buchungsstelle 54100-523100 (Bewirtschaftung von Straßen und Plätze) Haushaltmittel zur Verfügung.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt an einer gemeinsamen Ausschreibung der Arbeiten teilzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  7:

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens zum Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes

 

Sachverhalt:

Es liegt ein Bauantrag zum Ausbau des bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 10 Flurstück Nr. 57 vor. Geplant sind ein Ausbau des Dachgeschosses, eine Aufstockung des Seitenflügels sowie der Einbau von zwei Dachgauben.

 

 

Das Grundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch und ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen als Mischbaufläche ausgewiesen. Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

 

Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird lt. § 36 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 10.11.2017) verweigert wird.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem beantragten Ausbau des bestehenden Wohngebäudes und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 5  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 1 

Der Vorsitzende Peter Jahnen hat seinen Vorsitz an Herrn Alfons Schneiders abgegeben und wegen Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  8:

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so

wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:

 

  1. in der Ergebnisrechnung

 

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

247.084,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

  241.302,00 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

 5.782,00 EUR

 

 

  1. in der Finanzrechnung

 

 

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

 218.259,33 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf

 208.698,91 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

9.560,42 EUR

 

 

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 EUR

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 15.690,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.852,47 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

10.837,53 EUR

 

 

Einzahlungen aus Investitionskrediten

 0,00 EUR

Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen)

 38.691,36 EUR

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten

  • 38.691,36 EUR

 

        

Veränderung der liquiden Mittel

 

Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

 18.300,10 EUR

 

 

Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern

  • 6,69 EUR

Saldo der durchlaufenden Gelder

  • 6,69 EUR

 

 

 

Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Alfons Schneiders,

der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen,

 

1. das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen.

 

2. dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und     dem Beigeordneten der Gemeinde Urschmitt Entlastung zu erteilen.

 

 

.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 5  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 1 

Der Ortsbürgermeister hat an der Beratung und Abstimmung wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht teilgenommen

 

 

 

TOP  9:

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen so

wie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:

 

  1. in der Ergebnisrechnung

 

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

240.071,64 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

235.502,90 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

4.568,74 EUR

 

 

  1. in der Finanzrechnung

 

 

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

223.820,57 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf

202.616,78 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

21.203,79 EUR

 

 

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 EUR

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

370,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.531,05 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-4.161,05 EUR

 

 

Einzahlungen aus Investitionskrediten

0,00 EUR

Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen)

38.691,36 EUR

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten

-38.691,36 EUR

 

        

Veränderung der liquiden Mittel

 

Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

21.698,96 EUR

 

 

Einzahlungen durchlaufende Gelder

0,00 EUR

Auszahlungen durchlaufende Gelder

50,34 EUR

Saldo der durchlaufenden Gelder

-50,34 EUR

 

 

 

Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Alfons Schneiders,

der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen,

 

1. das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen.

 

2. dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und     dem Beigeordneten der Gemeinde Urschmitt Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 5  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 1 

Der Ortsbürgermeister hat an der Beratung und Abstimmung wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht teilgenommen.

 

 

 

TOP  10:

Friedhofsangelegenheit

 

Sachverhalt:

Es liegt der Friedhofsverwaltung ein Antrag auf vorzeitige Einebnung einer Grabfläche vor.

 

Grundsätzlich beträgt die Ruhefrist gemäß § 10 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 25 Jahre. Vor Ablauf dieser Ruhe- oder Nutzungszeit darf die Grabstätte entsprechend § 23 Abs. 1 der Satzung nur mit einer entsprechenden Zustimmung der Friedhofsverwaltung eingeebnet werden.

Da die Mindestruhefrist nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes 15 Jahre beträgt, wäre eine vorzeitige Einebnung der Grabstätten wie beantragt möglich.

 

Zu beachten ist jedoch, dass eine neue Belegung der Grabstätte erst nach Ablauf der satzungsmäßig vorgegebenen Ruhe- bzw. Nutzungszeit (hier: 25 Jahre) erfolgen darf.

 

Die Kosten für eine vorzeitige Einebnung der Grabstätte trägt der Antragsteller, die Einsaat und das Mähen in den Folgejahren obliegt dann der Ortsgemeinde Urschmitt.

 

Bei der Beschlussfassung sollten u.a. auch die örtlichen Gegebenheiten mit in die Beratung einbezogen werden, z.B. Lage der Grabstätte.

 

Es handelt sich in diesem Fall im Einzelnen um einen Antrag auf vorzeitige Einebnung der Grabstelle einer verstorbenen Angehörigen des Antragstellers. Diese ist im Jahr 1995 verstorben. Die Mindestruhefrist ist abgelaufen, die satzungsmäßige Ruhezeit endet jedoch erst im Jahre 2020.

 

Der Antrag wird damit begründet, dass es dem Antragssteller aus Alters- und gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, die Grabstätten entsprechend zu pflegen.

 

Da die Ortsgemeinde zwischenzeitlich auch pflegefreie Grabstätten vorhält und für die Pflege einen Kostenbeitrag in Höhe von 1.500,00 Euro (dies entspricht 60,00 Euro im Jahr) erhebt, muss darüber entschieden werden, ob auch für die Pflege der eingeebneten Grabstätte durch die Ortsgemeinde Urschmitt in den verbleibenden Jahren bis zum Ablauf der Restruhezeit bis 2020 ein Kostenbeitrag erhoben wird.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Bei Zustimmung zur Einebnung mit Erstattung eines Kostenbeitrages fallen bei dem Produkt 55300 Einnahmen an, ansonsten hat die vorzeitige Einebnung einer Grabstätte keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.

 

Beschluss:

 Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Einebnung der Grabstätte zu.

 Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Einebnung der Grabstätte unter der Voraussetzung zu, dass der Verantwortliche bis zum Ende der Liegezeit von 25 Jahren eine Kostenbeitrag für die Pflege durch die Ortsgemeinde in Höhe von 60,00 € pro Jahr an die Ortsgemeinde entrichtet.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verantwortlichen abzuschließen.

 

 Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Einebnung eines Grabmales nicht zu.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0

 

 

 

TOP  11:

Mitteilungen

 

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

 

  1. Informationen über den Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurden bekanntgegeben.
  2. Der Vorsitzende informierte über den derzeitigen Stand in Sachen Windkraftanlagen.
  3. Es wurde über die Verkehrssituation am Friedhof Ecke „Auf der Hohl“ gesprochen und angeregt, die Hecke bis auf die Höhe des Jägerzauns zu kürzen, damit man eine bessere Einsicht in die Straße hat.
  4. Der Nikolaus kommt am 10.12.2017
  5. Der St. Martinsumzug findet am Samstag, den 11.11.2017 um 17.30 Uhr statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht öffentlicher Teil

 

TOP  12:

Mitteilungen

 

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Jahnen

 

 

 

Theresa Keßeler

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführer

 

Ortsgemeinde Urschmitt
Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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