Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 26.03.2024 |
Beginn: |
18:00 Uhr |
Ende: |
19:25 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete(r)
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Laura Clames |
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Frau Gisela Mayer |
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Herr Thomas Schenk |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführer
Herr Stefan Thomas |
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von der Verwaltung
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Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 und Anlagen |
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2. |
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Haushaltsmitteln |
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3. |
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) |
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4. |
Beratung und Beschlussfassung über den neuen mittelfristigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) und den Aufteilungsschlüssel |
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5. |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
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6. |
Sachstand und weitere Planungen Windkraft |
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7. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
8. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 und Anlagen |
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.
Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.
Es wurden folgende Vorschläge eingereicht:
Abtragen der maroden Friedhofsmauer statt Reparaturen. Die vorhandene dichte Einfriedung mit Hecken ist ausreichend und an sehnlicher als die Mauer, die gerade bei Regen sehr unschön ist und auch im neuen Bereich wieder Schäden aufweist (gegen Wildtiere evtl. Maschendrahtzaun).
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:
Festgesetzt werden:
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
351.776 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
311.019 EUR |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf |
40.757 EUR |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
55.624 EUR |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
65.050 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
106.274 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
- 41.224 EUR |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf |
- 14.400 EUR |
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Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme
i. H. v. 0,00 EUR erforderlich.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Einheitskasse wird festgesetzt auf 460.000 EUR.
1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Beschluss:
Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:
Der Rat befasst sich mit dem Vorschlag in der nächsten Sitzung.
Anschließend beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: |
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Haushaltsmitteln |
Sachverhalt:
Für den barrierefreien Ausbau „Dorfstraße zur Kirche“ waren im Haushaltsplan 2023 Mittel in Höhe von 55.000,00 EUR vorgesehen, wovon aber lediglich 9.979,57 EUR verausgabt worden sind. Für das Haushaltsjahr 2024 werden noch Mittel für diese Maßnahme benötigt. Aus diesem Grund müssen noch Mittel aus dem Vorjahr in Höhe von 45.020,43 EUR übertragen werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushaltsplan 2024 stehen 45.020,43 EUR für die Maßnahme „barrierefreier Ausbau Dorfstraße bis zur Kirche“ bereit.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Urschmitt stimmt der Übertragung der Mittel in Höhe von 45.020,43 EUR für die Maßnahme „barrierefreier Ausbau Dorfstraße bis zur Kirche“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) |
Sachverhalt:
Das Programm Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast. Durch die Entschuldung nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab, was gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung die Bedeutung des Programms unterstreicht.
Das Programm PEK-RP stützt sich auf Artikel 117 Abs. 4 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Das Ausführungsgesetz zum Programm PEK-RP hat der rheinland-pfälzische Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen. Zum 1. April 2023 ist die zugehörige Landesverordnung in Kraft getreten. Einem erneuten Aufwachsen der Liquiditätskreditbestände wird künftig durch die Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht entgegengewirkt, die im Rahmen des Programms PEK-RP erfolgt sind. Nach der Entschuldung haben alle Kommunen die Möglichkeit und zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren. Nach dem neuen Abs. 4 zu §105 GemO sollen die Gemeinden Ihre zum 31.12.2023 bestehenden Kredite zur Liquiditätssicherung bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2053 tilgen. Diese Tilgungsverpflichtung gilt übrigens für alle Gemeinden, also auch für die Gemeinden, die nicht am PEK teilnehmen.
Nachdem die einzelnen Ortsgemeinden umfassend durch das Finanzministerium über das Vorgehen und die Berechnung des Entschuldungsvolumens informiert wurden und die Ortsgemeinden einen Antrag auf Teilnahme am Programm PEK-RP gestellt haben, wurde nun das Entschuldungsvolumen final für die teilnehmenden Ortsgemeinden ermittelt. Der Ortsgemeinde Urschmitt wird das beigefügte Vertragsangebot (Entwurf) mit einem endgültigen Entschuldungsvolumen über 327.444 Euro unterbreitet. Zum 31.12.2023 weist die Gemeinde derzeit eine Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 355.340,42 Euro aus. Abzüglich des endgültigen Entschuldungsvolumens verbleibt eine Restschuld in Höhe von 27.896,42 Euro, die bis Ende 2053 zu tilgen ist. Die jährliche Pflichttilgung, der sog. Mindest-Rückführungsbetrag nach §105 Abs. 4 GemO, beläuft sich somit auf gerundet 930 Euro, der zukünftig jährlich von der Gemeinde zwecks Haushaltsausgleich zu finanzieren gilt. Das Angebot enthält wesentliche Informationen zur Entschuldung. Gem. §9 Abs.2 Satz 1 LVOPEK-RP ist für die Teilnahme ein zustimmender Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Die Ortsgemeinde hat bisher am Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) teilgenommen, diese Teilnahme wird mit dem o.g. Vertragsabschluss einvernehmlich zum 31.12.2023 beendet.
Nach Rückerhalt der vollständigen und zutreffenden Unterlagen im Finanzministerium wird der Bewilligungsbescheid erlassen, auf dem der Übernahmetermin der Entschuldung datiert wird. Die Bescheide zum Programm PEK-RP werden nach einem Monat unanfechtbar (§70 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Dies ist im Hinblick auf die Wirkungen einer Vertragsübernahme, die praktisch nicht umkehrbar ist, für die weitere Entschuldung zwingend abzuwarten. Zur Umgehung der Frist wird dem Bescheid ein Muster für einen Rechtsmittelverzicht beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Urschmitt stimmt der Teilnahme gemäß dem beigefügten Vertragsangebot und den wesentlichen Informationen zur Entschuldung zu und beauftragt den Ortsbürgermeister den Vertrag zu unterzeichnen und den Rechtsmittelverzicht nach Eingang des Bewilligungsbescheids zu erklären.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über den neuen mittelfristigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) und den Aufteilungsschlüssel |
Sachverhalt:
Der Forstzweckverband Lutzerather Höhe erhält zum 01.10.2024 einen neuen mittelfristigen Betriebsplan, der von Landesforsten erstellt wurde. Das neue Forsteinrichtungswerk für den Forstzweckverband Lutzerather Höhe wurde in einer Informationsveranstaltung am 06.03.2024 allen Mandatsträgern der örtlichen Gemeinderäte im Bürgerhaus Lutzerath vorgestellt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
-keine-
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Urschmitt beauftragt den Ortsbürgermeister, dem neuen mittelfristigen Betriebsplan ab 01.10.2024 in der Forstzweckverbandsversammlung des Forstzweckverbandes Lutzerather Höhe zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden.
Für die Anschaffung eines Kühlschranks für das Bürgerhaus gingen folgende Spenden ein:
- 100 € von Gregor und Anette Krebs
- 500 € von der freiwilligen Feuerwehr Urschmitt
- 500 € von der Jagdgenossenschaft Urschmitt
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Spenden dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: |
Sachstand und weitere Planungen Windkraft |
Sachverhalt:
Nachdem die Windkraftanlage im Bereich des Burgbergs nun unmittelbar der Errichtung steht, hat die Firma enercity Erneuerbare ein Angebot zum weiteren Ausbau von Windkraftanlagen den Ortsgemeinden Urschmitt und Kliding vorgelegt.
Für die Ortsgemeinde Urschmitt könnte im bereits genehmigten Flächennutzungsplan in der „Sommeter Kaul“ ein weiteres Windkraftrad errichtet werden. Darüber hinaus soll die Planung auch die Errichtung eines dritten Windkraftrades auf einer Fläche der Ortsgemeinde Urschmitt – allerdings in der Gemarkung Bremm – enthalten.
Die Konditionen sind bekannt und werden in der Sitzung nochmals dargestellt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die weitere Errichtung von Windkraftanlagen auf den Gemeindeflächen im Bereich Burgberg aus.
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertragsentwurf der enercity Erneuerbare anzufordern. Nach Vorlage und positiver Prüfung durch den Ortsgemeinderat und die VG Ulmen soll die Vertragsunterzeichnung stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: |
Mitteilungen |
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Der Spielplatz wird zur Straße hin im unteren Bereich von der Straße aus in einer Länge von ca. 20 Meter mit Hecken eingefriedet.
Nicht öffentlicher Teil
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Peter Jahnen |
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Stefan Thomas |
Vorsitzender |
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Protokollführer |