Sitzungsdatum: |
Mittwoch, den 28.08.2019 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende: |
21:17 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete(r)
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Laura Clames |
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Frau Gisela Mayer |
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Herr Thomas Schenk |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführerin
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Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2019-2024 |
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2. |
Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses |
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3. |
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung |
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4. |
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 |
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5. |
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 |
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6. |
Grundstücksangelegenheit (Nutzungsvertrag zum Betreiben einer Windenergieanlage) |
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Abriss und Wiederherstellung der Freiflächen“ der Verbandsgemeinde Ulmen (Oberstraße 5, 56825 Urschmitt) |
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8. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung eines Gemeindearbeiters |
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10. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2019-2024 |
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen.
Die Mustergeschäftsordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im "Kommunalbrevier 2019", das den Ratsmitgliedern noch ausgehändigt wird, abgedruckt.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in ihrer aktuellen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: |
Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses |
Sachverhalt:
Gem. § 3 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Urschmitt vom 11.02.2015 bildet der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus 2 Ratsmitgliedern.
Da mit der Wahlzeit des Gemeinderates auch die Amtszeit der Ausschüsse zum 31.05.2019 endet, sind nach den Kommunalwahlen auch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses neu zu wählen.
Der Gemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und sodann aus der Mitte des Rates als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt wurden:
1. Frau Gisela Mayer
2. Frau Laura Clames
Das Stimmrecht des Vorsitzenden Herrn Ortsbürgermeister Peter Jahnen ruht bei der Wahl gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
TOP 3: |
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung |
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nr. 3 Hauptsatzung der Ortsgemeinde Urschmitt wird der Ortsbürgermeister ermächtigt nach Maßgabe der Entscheidung des Gemeinderates Kredite für die Gemeinde aufzunehmen.
Da es sich bei den von den Kreditinstitutionen angebotenen Zinssätzen um Tagessätze handelt ist es zeitlich nicht möglich vorher einen Gemeinderatsbeschluss einzuholen. Aus diesem Grunde sollte die Hauptsatzung dahingehend geändert werden, dass der Ortsbürgermeister ermächtigt wird im Rahmen der genehmigten Haushaltssatzung Kredite für die Gemeinde aufzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt § 5 Nr. 3 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Urschmitt vom 11.02.2015 wie folgt zu ändern:
3. Aufnahme von Krediten gemäß der genehmigten Haushaltssatzung
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 |
Sachverhalt:
Seitens der Friedhofsverwaltung ist beabsichtigt, in Zukunft pflegefreie Grabstätten auch als Urnenreihengrabstätten zur Verfügung zu stellen. Da dies bislang in der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt noch nicht geregelt ist, hat eine entsprechende Änderung der Satzung zu erfolgen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Einnahmen für die Überlassung pflegefreier Grabstätten werden bei dem Produkt 55300 verbucht.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Urschmitt beschließt, pflegefreie Grabstätten auch als Urnenreihengrabstätten zu überlassen.
Aufgrund dessen ist eine Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 erforderlich. Daher beschließt der Gemeinderat nachfolgende Änderungen der Friedhofssatzung:
§ 12 Abs. 1 der Friedhofssatzung erhält folgende Fassung
(1)Die Grabstätten werden unterschieden in
a)Reihengrabstätten für Erdbestattungen
b)Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
c)pflegefreie Grabstätten für Erdbestattungen
d)Urnenreihengrabstätten als Einzelgrabstätten
e)Urnenwahlgrabstätten – nur in der Form einer Reihengrabstätte und als so genannte gemischte Grabstätte
f)Ehrengrabstätten
§ 15 Abs. 1 der Friedhofssatzung erhält folgende Fassung
(1)Aschen dürfen beigesetzt werden in
a)Urnenreihengrabstätten (als Einzelgrabstätten)
b)Urnenwahlgrabstätten (Urnendoppelgrabstätte in Form einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen)
c)in Reihengrabstätten als gemischte Grabstätten
d)
e)in pflegefreien Reihengrabstätten (gemischte Grabstätte)
§ 16 der Friedhofssatzung erhält folgende Fassung
(1)Pflegefreie Grabstätten werden als Einzelgrabstätten für zur Verfügung gestellt. Die Beisetzung einer Asche in eine ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 a (2) dieser Satzung möglich.
(2)Die Friedhofsverwaltung bestimmt die Lage der Grabstätte. Die Grabstätte wird als Rasengrabstätte zur Verfügung gestellt.
(3)Innerhalb für pflegefreie Beisetzungen sind grundsätzlich keine stehenden Grabmale erlaubt. Grabschmuck und Grablampen sind in der Zeit vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres nicht erlaubt.
(4)Es ist zulässig, Namenstafeln in folgenden Größen auf den pflegefreien Grabstätten aufzubringen:
Querformat)
Diese Tafeln sind ebenerdig zu versenken, die Inschrift der Namenstafeln darf nicht mit aufgesetzten Buchstaben erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: |
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat beschlossen, pflegefreie Grabstätten ebenfalls als Urnenreihengrabstätten zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist eine entsprechende Gebühr festzusetzen. Aus vorangegangenen Gesprächen entstand der Vorschlag, die Gebühr für die Überlassung einer pflegefreien Urnenreihengrabstätte auf 500,00 € festzusetzen.
Aufgrund dessen ist eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren erforderlich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die entsprechenden Gebühren werden bei dem Produkt 55300 vereinnahmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühr für die Überlassung einer pflegefreien Urnenreihengrabstätte auf 500,00 € festzusetzen.
Aufgrund dieser Festsetzung ist eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Urschmitt vom 23.10.2013 erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Satzung wie folgt:
Punkt II der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung:
II. pflegefreie Grabstätten
1. Überlassung einer pflegefreien Rasengrabstätte nach § 3 der Friedhofssatzung für
a)eine Erdbestattung 1.500,00 €
b)eine Urnenbeisetzung 500,00 €
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: |
Grundstücksangelegenheit (Nutzungsvertrag zum Betreiben einer Windenergieanlage) |
Sachverhalt:
Nachdem der Nutzungsvertrag zum Betreiben von Windenergieanlagen zwischen der Ortsgemeinde Urschmitt und der Fa. Gamesa Energie Deutschland GmbH vom 03.07.2014 nicht realisiert wird, hat die Nachfolgefirma, Ventotec Green Windpower GmH, vertreten durch die enercity Erneuerbare Verwaltungs-GmbH der Ortsgemeinde einen neuen Nutzungsvertrag angeboten.
Insbesondere aufgrund der Änderung der Abstandsflächen von Windenergieanlagen zu Ortslagen im Regionalen Raumordnungsplan ist es nur noch möglich eine Anlage in der Gemarkung Urschmitt zu errichten.
Einzelheiten des Vertragsentwurfes werden in der Sitzung vorgestellt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Einnahmen sind im Haushalt zu veranschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Vertrag mit der Fa. Enercity Erneuerbare Verwaltungs-GmbH mit folgenden Änderungen:
Die mündlichen Vereinbarungen aus dem Vorgespräch am Montag, den 26.08.2019 sollen in den Vertrag mit aufgenommen werden. Insbesondere muss schriftlich fixiert werden, dass keinerlei Rückzahlungen seitens der Gemeinde geleistet werden, insbesondere für Infrastrukturentgelder (§ 6.1. Nr. 1a) und Reservierungsentgelte (§ 6.2).
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: |
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Abriss und Wiederherstellung der Freiflächen“ der Verbandsgemeinde Ulmen (Oberstraße 5, 56825 Urschmitt) |
Sachverhalt:
Seit dem 01. Juni 2014 können mit dem Förderprogramm „Abriss und Wiederherstellung der Freiflächen“ Wohn-, Wirtschafts- und Ökonomiegebäude in der Verbandsgemeinde Ulmen abgerissen werden. Gefördert werden alle Maßnahmen, die zum Abriss der Immobilie und zur Wiederherstellung der Freifläche sind. Nach der geltenden Richtlinie der Verbandsgemeinde Ulmen beträgt der Zuschuss 3.000 Euro je Objekt.
Die Grundstückseigentümer haben einen Antrag auf Förderung des Abrisses des Wohngebäudes sowie Wirtschafts- und Ökonomiegebäudes „Oberstraße 5, 56825 Urschmitt“ gestellt.
Die Prüfung des Antrags durch die Verbandsgemeindeverwaltung hat ergeben, dass alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind:
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro wird aus dem Haushalt der Verbandsgemeinde bezahlt. Der Haushalt von Urschmitt ist nicht betroffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und hat in Bezug auf die Förderung des Abrisses des Wohngebäudes sowie Wirtschafts- und Ökonomiegebäudes „Oberstraße 5, 56825 Urschmitt“ keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 8: |
Mitteilungen |
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1.Bekanntgabe des Schreibens der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 30.07.2019 bezgl. der Festsetzung der Kreisumlage.
2.Bekanntgabe des Schreibens der Verbandsgemeinde Ulmen vom 14.08.2019 bezgl. der Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage.
3.Bekanntgabe des Schreibens der Verbandsgemeinde Ulmen vom 06.08.2019 bezgl. der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2020.
4.Bekanntgabe des Schreibens des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ulmen vom 19.08.2019 bezgl. der Mittelanmeldungen für den Wirtschaftsplan 2020.
5.Mitteilung des Sachstandes der Straße „Auf der Hohl“. Die Straße ist soweit festgestellt. Die Endabrechnung erfolgt in naher Zukunft.
6.Mitteilung Sachstand Friedhofsmauer
7.Mitteilung Sachstand Wasserschaden an der Jagdhütte
Es ist geplant, den Wasserzähler und Wasserabsperrhahn zugänglicher anzubringen.
8.Bekanntgabe des Schreibens der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 14.08.2019 bezgl. der geplanten Erweiterung der Bauschuttdeponie; es soll noch ein Gespräch bezgl. der Zuwegung mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell geführt werden.
9.Verschiedene Spielgeräte auf dem Spielplatz werden in Eigenregie von Anwohnern renoviert.
10.Mitteilung Sachstand Einrichtung „Seniorenkaffee“
Es ist geplant im September mit dem Seniorenkaffee zu beginnen. Es erfolgt jedoch noch eine Veröffentlichung im Vulkanecho.
11.Mitteilung Sachstand geplanter monatlicher Dämmershoppen der Gemeinde
Es ist geplant im September mit dem Dämmershoppen zu beginnen. Es erfolgt jedoch noch eine Veröffentlichung im Vulkanecho.
12.Informationen über ein eventuelles kleines St. Martinsfeuer am Bürgerhaus
13.Mitteilung Sachstand „digitale Gemeinderatssitzung“
14.Mitteilung Sachstand „Ausschwemmungen Urschmitter Bach“