Sitzungsdatum: |
Mittwoch, den 28.09.2016 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende: |
20:15 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordneter
Herr Guido Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Gisela Mayer |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Herr Werner Schneiders |
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Protokollführer
Herr Heinz Kasper |
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Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Thomas Hau |
zu TOP 1 u. 2 |
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Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED |
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2. |
Optimierung der Ausleuchtungssituation an der Kreuzung Kirchstraße/Im Gäßchen |
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3. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
4. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED |
Sachverhalt:
Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt.
Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009 v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte noch eine gewisse Zeit überbrückt werden.
Die bestehenden Wartungsverträge mit dem RWE wurden nicht zum 30.06.2016 gekündigt, da wir nach dem Stand der Gespräche mit IfaS und RWE davon ausgehen, dass zumindest die meisten Gemeinden einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Die Verträge haben sich dadurch verlängert, wobei von RWE ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2016 eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde auch der Preis für die Stromlieferung bis zum 31.12.2016 neu festgelegt.
Die Wartungskosten der LED-Lampen reduzieren sich um 6,48 € (netto)/Leuchte. Da RWE während der Laufzeit des neuen Vertrages Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage bleibt, wird hier die Zusage gegeben, die Netzentflechtung während der Vertragslaufzeit (10 Jahre), zu Lasten von RWE, durchzuführen.
Insgesamt würden, lt. Schätzung des RWE, in der Verbandsgemeinde Ulmen Entflechtungskosten in Höhe von 68.000,-- € entstehen, die dann von RWE getragen werden.
In den neuen Wartungsverträgen wird die Strombeschaffung freigestellt.
Im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz werden finanzschwachen Kommunen Fördermittel u.a. zur Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. „Finanzschwach“ im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind Kommunen, die in den Jahren 2011 – 2013 am kommunalen Entschuldungsfonds teilgenommen haben.
Für die Ortsgemeinde Urschmitt steht hier ein Betrag in Höhe von 12.523,30 € zur Verfügung. Die Förderanträge wurden bereits von RWE gestellt.
Mit der Kommunalaufsicht wurden Gespräche dahingehend geführt, dass aufgrund des vorliegenden Angebotes der RWE die Ortsgemeinden die Verträge verlängern können und hier eine Ausschreibung nicht erforderlich ist.
Beitragsrechtlich ist eine Veranlagung nicht erforderlich, da hier lediglich die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden, um Energie einzusparen und der EuP-Richtlinie Rechnung zu tragen. Die Leuchten an sich sind nicht erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus soll der Landkreis in seinen Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren, nachhaltig unterstützt werden.
RWE hat, in Abstimmung mit der Gemeinde, ein Angebot für die Umrüstung erstellt.
Hiernach werden 55 Leuchten auf LED, zu einem Gesamtpreis in Höhe von
Variante 1:
Angebot zur Umrüstung (s. Anlage) 28.259,50 €
Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 12.523,30 €
verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 15.736,20 €
Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 290,73 €/Jahr (Strom + Wartung), sodass sich die Investition in ca. 8,37 Jahren amortisiert.
Variante 2:
Angebot zur Umrüstung (s. Anlage) 22.824,14 €
Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 12.523,30 €
verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 10.300,84 €
Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 1.670,22 €/Jahr (Strom + Wartung), sodass sich die Investition in ca. 6,17 Jahren amortisiert.
Variante 3:
Angebot zur Umrüstung (s. Anlage) 26.359,75 €
Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 12.523,30 €
verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 13.836,45 €
Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 1.808,27 €/Jahr (Strom + Wartung), sodass sich die Investition in ca. 7,65 Jahren amortisiert.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei Buchungsstelle 54100-096000-25-1 stehen Mittel in Höhe von 25.400,00 € zur Verfügung.
Der KI 3.0 Zuschuss ist bei Buchungsstelle 54100-233100-25-5 mit 18.500,00 € veranschlagt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu erteilen.
Zur Ausführung soll folgendes Angebot kommen:
( X ) Variante 1
zum Gesamtpreis von 28.259,50 €
( ) Variante 2
zum Gesamtpreis von 22.824,14 €
( ) Variante 3
zum Gesamtpreis von 26.359,75 €
Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren ebenfalls mit dem Innogy abgeschlossen.
Folgende Module werden beauftragt:
(X) Grundmodul 33,70 € (netto)
Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der Leuchten
alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der Leuchte)
Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an
der Leuchte innerhalb von 5 Werktagen (bzw. unverzüglich),
Behebung von Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation,
Koordination, Abrechnung
( ) Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto)
( ) Vandalismus 3,44 € (netto)
( ) Funktionskontrolle 6,27 € (netto)
( ) zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto)
(X) Modul LED - 6,48 € (netto)
Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten
Die Lichtleistung von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr soll auf 50% reduziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: |
Optimierung der Ausleuchtungssituation an der Kreuzung Kirchstraße/Im Gäßchen |
Sachverhalt:
Im Zuge der Umrüstung der Straßenbeleuchtung hat das RWE ein Angebot zur Optimierung der Ausleuchtungssituation an der Kreuzung Kirchstraße/Im Gäßchen vorgelegt.
Es handelt sich hierbei um die Demontage der bestehenden Leuchte Nr. 90, incl. Mast und die Lieferung und Montage eines neuen Mastes mit 2-fach Mastaufsatzleuchte.
Die Umrüstung dieser Leuchte auf LED-Technik ist bereits im Gesamt-Angebot „Umrüstung auf LED“ enthalten.
Die Kosten für Durchführung der Arbeiten belaufen sich
Variante 1:
2-fach Mastaufsatzleuchte, Fabrikat Philips 1.992,33 €
Variante 2:
2-fach Mastaufsatzleuchte, Fabrikat Siteco 1.831,62 €
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei Buchungsstelle 54100-096000-25-1 stehen Mittel in Höhe von 25.400,00 € zur Verfügung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten an das RWE
( ) zu erteilen.
Zur Ausführung soll kommen:
( ) Variante 1 (Philips) zum Preis von 1.992,33 €
( ) Variante 2 (Siteco) zum Peis von 1.831,62 €
( X ) nicht zu erteilen. Es wird keine Optimierung durch 2 Leuchten gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Mitteilungen |
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Themen:
Nicht öffentlicher Teil
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Peter Jahnen |
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Heinz Kasper |
Vorsitzender |
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Protokollführer |