Sitzungsdatum: |
Mittwoch, den 30.08.2023 |
Beginn: |
19:00 Uhr |
Ende: |
21:25 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete(r)
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Laura Clames |
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Frau Gisela Mayer |
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Herr Thomas Schenk |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführerin
Frau Viktoria Ullrich |
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Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
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Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr in Urschmitt |
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2. |
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung des wiederkehrenden Beitrages in der Ortsgemeinde Urschmitt |
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3. |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
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4. |
Beratung und Beschlussfassung über die Zurverfügungstellung von gemeindeeigenen Grundstücken zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durch die AÖR Vulkanenergie Ulmen |
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5. |
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen |
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6. |
Mitteilungen |
Nicht öffentlicher Teil
7. |
Vertragsangelegenheiten |
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8. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr in Urschmitt |
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05.05.2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) beschlossen.
Eine Voraussetzung für die Erhebung des wkB ist es, dass die nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes (LStrG), in der Baulast der Ortsgemeinde befindlichen Verkehrsanlagen, aus Gründen der Rechtssicherheit (z.B. bei Beitragsveranlagungen), zu widmen sind. Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG).
Mit der vorzunehmenden Widmung werden die Verkehrsflächen im Rahmen der Zweckbestimmung freigegeben. Danach liegen die Unterhaltungslast und die Pflicht der Verkehrssicherung bei der Ortsgemeinde.
Nach Beschlussfassung erfolgen die Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, die Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Urschmitt, wie nachfolgend aufgeführt, nach
§ 36 Landesstraßengesetz zu widmen:
Beginnend an der Oberstraße auf einer Länge von 84 m bis zur Einmündung in die Försterstraße (Flur. 10 Parz. 159/1)
Beginnend an der „Försterstraße“ im weiteren Verlauf von 300 m einmündend auf die „Dorfstraße“ (Flur 10 Parz. 165).
Beginnend an der „Oberstraße“ auf einer Länge von 55 m einmündend in die Straße „Auf dem Bungert“ (Flur 10 Parz. 166).
Beginnend nach 75 m von der „Oberstraße“ aus nach rechts abknickend auf einer Länge von 60 m einmündend in die Straße „Auf dem Bungert“ (Flur 10 Parz. 167).
Ja 3 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 3
Der Vorsitzende Peter Jahnen und die Ratsmitglieder Laura Schneiders und Otmar Schneiders haben wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beginnend an der “Unterstraße“ auf einer Länge von 172 m bis zur Kreuzung „Kirchstraße“ und „Im Gässchen“.
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beginnend an der Straße “Dorfstraße“ verläuft die Straße “Brunnenstraße“ 92m und mündet dort in die Straße “Auf der Hohl“.
Beginnend an der Straße „Auf der Hohl“ auf einer Länge von 68 m einmündend in einen Wirtschaftsweg.
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Der Vorsitzende Peter Jahnen hat wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beginnend an der „Oberstraße“ auf einer Länge von 205 m bis zur Kirche (Flur 10 Parz. 159/6 u. 144).
Ausgehend von der „Oberstraße“ nach 12 m nach rechts abknickender unselbstständiger Stichweg für 13 m (Flur 10 Parz. 151).
Ausgehend von der „Oberstraße“ nach 20 m nach links abknickender unselbstständiger Stichweg für 5 m (Flur 10 Parz. 160).
Ausgehend von der „Oberstraße“ nach 110 m rechts abknickender unselbstständiger Stichweg auf einer Länge von 53 m einmündend in die Straße „Im Gässchen“ (Flur 10 Parz. 146/1).
Ausgehend von der „Oberstraße“ nach ca. 140 m nach links abknickend auf einer Länge von ca. 35 m endend am Grundstück Fl. 10 Nr. 32/4 (Fl. 10 Parz. 161)
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beginnend an der „Dorfstraße“ verläuft die “Försterstraße“ im weiteren Verlauf nach 210 m für 12 m rechtsabknickend einmündend in einen Wirtschaftsweg und für 148 m linksabknickend einmündend in die Straße „Auf dem Bungert“ (Fl. 10 Parz. 159/2).
Ausgehend von der „Dorfstraße“ nach 135 m nach rechts abknickend auf einer Länge von 50 m (Flur 10 Parz. 142 tlw.).
Ja 4 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 2
Der Vorsitzende Peter Jahnen und das Ratsmitglied Thomas Schenk haben wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beginnend an der “Dorfstraße“ verläuft die Straße “Im Gässchen“ auf einer Länge von 117m und mündet dann in die Straße “Auf der Hohl“.
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Die Beigeordnete Ute Mindermann hat wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beginnend an der “Dorfstraße“ verläuft die “Kirchstraße“ auf einer Länge von 230 m, dann nach rechts abknickend im weiteren Verlauf über weitere 220 m und endet hinter dem Friedhof am Bürgerhaus.
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beginnend an der Straße “In der Haeg“ verläuft die “Unterstraße“ auf einer Länge von 208 m einmündend in einen Wirtschaftsweg.
Ja 4 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 2
Die Ratsmitglieder Gisela Mayer und Hans-Jürgen Schneiders haben wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 2: |
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung des wiederkehrenden Beitrages in der Ortsgemeinde Urschmitt |
Sachverhalt:
Nach langen Diskussionen um die Zukunft der Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen hat das Land Rheinland-Pfalz durch Gesetz vom 05.05.2020 eine diesbezügliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Danach müssen grundsätzlich alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz flächendeckend den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) einführen. Das Land räumt den Kommunen hierzu eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 ein.
Die Ortsgemeinde Urschmitt hat bereits am 24.04.2001 rückwirkend zum 01.01.1998 die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen beschlossen.
Um eine höhere Rechtssicherheit bei der zukünftigen Abrechnung von Ausbaubeiträgen zu erlangen wird die bestehende Satzung auf das neuen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes angepasst.
Der Entwurf der „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen“ wird in der Sitzung durch den Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vorgestellt.
Ergänzungen und Änderungen können durch den Gemeinderat vorgenommen werden.
Die Satzung ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine
Beschluss:
Der Gemeinderat nahm die überarbeitete Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zur Kenntnis und beschloss die Satzung
nach Änderung folgender Punkte:
§ 5 Beitragsmaßstab 35 % Gemeindeanteil (wie auch in der alten Satzung)
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden.
Die Bäckerei Müsch spendete Bienenstich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Gemeinderat nahm die Spende dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über die Zurverfügungstellung von gemeindeeigenen Grundstücken zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durch die AÖR Vulkanenergie Ulmen |
Sachverhalt:
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 07.10.2020 hat dieser beschlossen, eine Potenzialflächenanalyse für Flächen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Auftrag zu geben. Nach Erstellung der Potenzialflächenanalyse wurde ein Antrag auf landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPlG gestellt. Das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme liegt inzwischen vor.
In der Sitzung des Verwaltungsrates der AÖR Vulkanenergie Ulmen am 31.05.2023 hat dieser beschlossen, dass die AÖR Vulkanenergie die Planung für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen federführend vorantreibt. In dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, dass den Gemeinden als Flächeneigentümern Nutzungsverträge angeboten werden. In diesem Vertrag werden die Einzelheiten über die Nutzung der Grundstücke durch die AÖR Vulkanenergie Ulmen sowie die Zahlung des Nutzungsentgeltes an die Ortsgemeinde geregelt. Die AÖR Vulkanenergie beabsichtigt, die Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit potenziellen Partnern eigenständig zu betreiben. Dadurch werden die Ortsgemeinden an dem Verdienst der Anlage beteiligt und erhalten neben der Pacht zusätzliche Einnahmen.
Auf der Grundlage der Potenzialstudie wurde ein Antrag auf landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPlG gestellt. Dabei wurden die Flächen der Grundstücke Gemarkung Urschmitt Flur 12 Nrn.13, 15 (Teilfläche 1) und Flur 8 Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (Teilfläche 2) näher betrachtet (siehe Anlage: Lageplan). Nach Auswertung der landesplanerischen Stellungnahme besteht grundsätzlich auf beiden Flächen die Möglichkeit, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten.
In jedem Fall ist die Erstellung einer landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse erforderlich. In diesem Zusammenhang wird seitens der AÖR Vulkanenergie Ulmen die Unterstützung der Ortsgemeinde benötigt.
Die Gemeinde hat nun zu entscheiden, welche Flächen in den Nutzungsvertrag mit aufgenommen werden und somit der AÖR Vulkanenergie zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat, der AÖR Vulkanenergie Ulmen folgende Flächen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung zu stellen:
Flur |
Flurstück |
8 |
1 (Teilstück) 0,8 ha (und damit außerhalb des Waldes) |
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2 |
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3 |
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4 |
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5 |
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6 abzgl. der Fläche, die für Errichtung und Betrieb der Windkraftanlage benötigt wird (Hierzu legt Enercity ein Plan vor) |
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7 |
Weiterhin erklärte die Ortsgemeinde sich grundsätzlich dazu bereit, einen Vertrag über die Nutzung von Grundstücken zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der AÖR Vulkanenergie Ulmen abzuschließen. Die Vertragsinhalte werden im nicht öffentlichen Teil beraten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: |
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen |
Sachverhalt:
Die Enercity Windpark Beuren GmbH (nachfolgend „Betreiber“) plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks Beuren-Urschmitt, bestehend aus sieben Windenergieanlagen.
Der Betreiber plant, der Ortsgemeinde Urschmitt (nachfolgend „Ortsgemeinde“) einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs.1 Nr.1 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der jeweiligen WEA verbindlich anzubieten.
Daher soll zwischen den Parteien ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs.1 Nr.1 EEG 2023 abgeschlossen werden.
Zu diesem Zweck dürfen nach § 6 Abs.1 Nr.1 EEG 2023 Betreiber von Windenergieanlagen an Land den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten.
Nach Absatz 2 dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet.
Der Vertragsentwurf ist im nicht-öffentlichen Teil als Anlage beigefügt.
Da der Windpark noch nicht errichtet ist, kann der Vertrag nur auf Basis der bei Vertragsschluss bekannten Umstände geschlossen werden. Für den Fall, dass sich noch Änderungen für relevante Parameter ergeben oder einzelne WEA bzw. der gesamte Windpark aus gegenwärtig nicht absehbaren Gründen nicht errichtet werden kann, sieht der Vertrag entsprechende Anpassungs- und Kündigungsrechte vor.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die erwarteten Einnahmen durch die finanzielle Beteiligung an dem Windpark Beuren-Urschmitt sind dem Haushalt der Ortsgemeinde Urschmitt zuzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nahm die im vorliegenden Vertragsentwurf zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs.1 Nr.1 EEG 2023 genannten Vertragsbedingungen zur Kenntnis und
(X) stimmte diesen zu.
( ) stimmt diesen aus folgenden Gründen nicht zu:
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: |
Mitteilungen |
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
-Windkraft Baubeginn 01.09.2023
-Erweiterung Windkraft – Enercity stellt mögliche Erweiterung in Aussicht
-Friedhofsmauer Bekanntgabe Sachstand – Mängelbeseitigung
-Vorstellung eines Bürgervorschlags
Nicht öffentlicher Teil
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