Sitzungsdatum: |
Dienstag, den 30.11.2021 |
Beginn: |
18:30 Uhr |
Ende: |
19:10 Uhr |
Ort: |
Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Peter Jahnen |
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1. Beigeordnete(r)
Frau Ute Mindermann |
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Ratsmitglieder
Frau Laura Clames |
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Frau Gisela Mayer |
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Herr Thomas Schenk |
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Herr Hans-Jürgen Schneiders |
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Herr Otmar Schneiders |
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Protokollführer
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Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. |
Ausbau eines Wirtschaftsweges (Flur 2; Parz. 130/0) |
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2. |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
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3. |
Bauangelegenheit; Gemarkung Urschmitt Flur 5 Flurstück Nr. 90 |
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4. |
Mitteilungen |
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Nicht öffentlicher Teil
5. |
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Öffentlicher Teil
TOP 1: |
Ausbau eines Wirtschaftsweges (Flur 2; Parz. 130/0) |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Erdweg in bituminöser Art und Weise auszubauen. Es handelt sich um einen ca. 200 m langen Feldweg, beginnend von der L 106 bis hin zum bereits bituminös ausgebauten Feldweg „Vor Talwiese.“ (Flur 2; Parz. 130/0)
Der Grund und Vorteil des Ausbaus besteht darin, daß alle Landwirte, die in der Mehrheit von außerhalb unseres Dorfes kommen, alle Gebiete dann von außen erreichen
können, ohne mit den mittlerweile geräumigen Traktoren und Anbaugeräten durch das Dorf fahren zu müssen.
Anlässlich einer Ortsbesichtigung wurde vom DLR eine Ausbauförderung in Höhe von 65 % in Aussicht gestellt. Ein Förderantrag muss noch gestellt werden. Eine grober Kostenrahmen beläuft sich auf ca.
77.000 €
Die Jagdgenossenschaft Urschmitt hat die Baumaßnahme ebenfalls positiv bewertet und die Übernahme der nicht förderfähigen Kosten als Vorwegausgabe eine späteren Flurbereinigung in Aussicht
gestellt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2022 sind entsprechende Mittel eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Fördergebers sowie der Jagdgenossenschaft stimmt der Gemeinderat dem Ausbau des Wirtschaftsweges zu.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen soll einen Zuschussantrag stellen. Des Weiteren wird die Bauabteilung gemäß der derzeit gültigen Satzung über die Inanspruchnahme, mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung beauftragt. Diese behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen, in Absprache mit der Ortsgemeinde, an ein externes Architekten- oder Ingenieurbüro zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden.
Die Jagdgenossenschaft Urschmitt hat für die Renovierung des Partyraumes im Bürgerhaus eine Spende von 419,95 € geleistet.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Spende dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: |
Bauangelegenheit |
Sachverhalt:
Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 5 Flurstück Nr. 90 ein Tiny House aufzustellen. Ein entsprechendes Baugesuch liegt vor.
Das Grundstück Flur 5 Flurstück Nr. 90 befindet sich im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil vom 06.06.2003.
Es handelt sich demnach um ein Vorhaben gem. § 34 BauGB. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Gemäß § 36 BauGB wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für das geplante Vorhaben nicht zu erteilen.
Ein Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell als Bauaufsichtsbehörde liegt hierzu vor. Dieses Schreiben vom 20.10.2021 ist der Vorlage als nicht-öffentliche Anlage beigefügt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell bittet die Gemeinde, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu überprüfen. Daher hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung erneut über diese Angelegenheit zu beraten und zu beschließen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach zwischenzeitlich erfolgtem persönlichem Gespräch zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde am 23.11.2021 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 4 Nein 1 Enthaltung 2 Befangen 0
TOP 4: |
Mitteilungen |
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1.Windkraftanlagen
Eine Anzeige eines Artikels in der Rhein-Zeitung wegen der Offenlage der Windkraftanlagen in der Ortsgemeinde Urschmitt und Beuren wurde bekanntgegeben. Auf der
Homepage der Ortsgemeinde unter Aktuelles sind unter der Rubrik „Windkraft“ die Planungsunterlagen über den dort eingefügten Link
Plan Offenlegung einzusehen.
2.Informationen über die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung und die Sitzung des Forstzweckverbandes am 23.11.2021 und die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.11.2021.
Nicht öffentlicher Teil
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Peter Jahnen |
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Elmar Wendels |
Vorsitzender |
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Protokollführer |