Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

       Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021

Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Urschmitt

 

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 30.11.2021

Beginn:

18:30 Uhr

Ende:

19:10 Uhr

Ort:

Bürgerhaus "Ursmadia", Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister

Herr Peter Jahnen

 

1. Beigeordnete(r)

Frau Ute Mindermann

 

Ratsmitglieder

Frau Laura Clames

 

Frau Gisela Mayer

 

Herr Thomas Schenk

 

Herr Hans-Jürgen Schneiders

 

Herr Otmar Schneiders

 

Protokollführer

Herr Elmar Wendels

 

 

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 

 1. 

Ausbau eines Wirtschaftsweges (Flur 2; Parz. 130/0)

 

 

 2. 

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

 

 

 3. 

Bauangelegenheit; Gemarkung Urschmitt Flur 5 Flurstück Nr. 90

 

 

 4. 

Mitteilungen

 

 

 

Nicht öffentlicher Teil

 

 5. 

Mitteilungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

TOP  1:

Ausbau eines Wirtschaftsweges (Flur 2; Parz. 130/0)

 

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Erdweg in bituminöser Art und Weise auszubauen. Es handelt sich um einen ca. 200 m langen Feldweg, beginnend von der L 106 bis hin zum bereits bituminös ausgebauten Feldweg „Vor Talwiese.“ (Flur 2; Parz. 130/0)

Der Grund und Vorteil des Ausbaus besteht darin, daß alle Landwirte, die in der Mehrheit von außerhalb unseres Dorfes kommen, alle Gebiete dann von außen erreichen können, ohne mit den mittlerweile geräumigen Traktoren und Anbaugeräten durch das Dorf fahren zu müssen.
Anlässlich einer Ortsbesichtigung wurde vom DLR eine Ausbauförderung in Höhe von 65 % in Aussicht gestellt. Ein Förderantrag muss noch gestellt werden. Eine grober Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 77.000 €
Die Jagdgenossenschaft Urschmitt hat die Baumaßnahme ebenfalls positiv bewertet und die Übernahme der nicht förderfähigen Kosten als Vorwegausgabe eine späteren Flurbereinigung in Aussicht gestellt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt 2022 sind entsprechende Mittel eingestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Fördergebers sowie der Jagdgenossenschaft stimmt der Gemeinderat dem Ausbau des Wirtschaftsweges zu.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen soll einen Zuschussantrag stellen. Des Weiteren wird die Bauabteilung gemäß der derzeit gültigen Satzung über die Inanspruchnahme, mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung beauftragt. Diese behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen, in Absprache mit der Ortsgemeinde, an ein externes Architekten- oder Ingenieurbüro zu vergeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 7  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  2:

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

 

Sachverhalt:

Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden.

 

Die Jagdgenossenschaft Urschmitt hat für die Renovierung des Partyraumes im Bürgerhaus eine Spende von 419,95 € geleistet.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

entfällt

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Spende dankend an.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 7  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0 

 

 

 

TOP  3:

Bauangelegenheit

 

Sachverhalt:

Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Gemarkung Urschmitt, Flur 5 Flurstück Nr. 90 ein Tiny House aufzustellen. Ein entsprechendes Baugesuch liegt vor.

Das Grundstück Flur 5 Flurstück Nr. 90 befindet sich im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Urschmitt über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil vom 06.06.2003.

Es handelt sich demnach um ein Vorhaben gem. § 34 BauGB. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Gemäß § 36 BauGB wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für das geplante Vorhaben nicht zu erteilen.

Ein Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell als Bauaufsichtsbehörde liegt hierzu vor. Dieses Schreiben vom 20.10.2021 ist der Vorlage als nicht-öffentliche Anlage beigefügt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell bittet die Gemeinde, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu überprüfen. Daher hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung erneut über diese Angelegenheit zu beraten und zu beschließen.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach zwischenzeitlich erfolgtem persönlichem Gespräch zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde am 23.11.2021 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 4  Nein 1  Enthaltung 2  Befangen 0 

 

 

 

 

TOP  4:

Mitteilungen

 

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:

 

1.Windkraftanlagen

Eine Anzeige eines Artikels in der Rhein-Zeitung wegen der Offenlage der Windkraftanlagen in der Ortsgemeinde Urschmitt und Beuren wurde bekanntgegeben. Auf der Homepage der Ortsgemeinde unter Aktuelles sind unter der Rubrik „Windkraft“ die Planungsunterlagen über den dort eingefügten Link
Plan Offenlegung einzusehen.

2.Informationen über die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung und die Sitzung des Forstzweckverbandes am 23.11.2021 und die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.11.2021.

 

 

Nicht öffentlicher Teil

 

TOP  5:

Mitteilungen

 

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Jahnen

 

 

 

Elmar Wendels

Vorsitzender

 

 

 

Protokollführer

 

Ortsgemeinde Urschmitt
Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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