Bekanntmachung einer Satzung
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro
( Euro-Anpassungs-Satzung)
In der Ortsgemeinde Urschmitt
Vom 02. Juli 2001
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Sitzung von 26.06.2001 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
vom 08.02.95
(aufgrund des § 25 Gemeindeordnung (GemO) und der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter (KomAEVO)
Artikel 2
Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
vom 23.09.1983
(aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und des Landesstraßengesetzes)
§ 12 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „1.000,- DM“ durch die Angabe „511 EUR“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
vom 04.02.1998
(aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG))
In der Anlage werden die Angaben wie folgt geändert:
Absatz I Reihengrabstätten
Nr. 1 a) die Angabe „1.200,00 DM“ wird durch die Angabe „620 EUR“ ersetzt
b) die Angabe „60,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt
Nr. 2 a) die Angabe „600,00 DM“ wird durch die Angabe „310 EUR“ ersetzt
b) die Angabe „60,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt
Abs. III Grabplatten für die Einfassung des Grabes
a) die Angabe „50,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt
b) die Angabe „80,00 DM“ wird durch die Angabe „40 EUR“ ersetzt
Abs.IV Benutzung der Leichenhalle
Nr. 1 a) die Angabe „40,00 DM“ wird durch die Angabe „20 EUR“ ersetzt
die Angabe „10,00 DM“ wird durch die Angabe „5 EUR“ ersetzt
b) die Angabe „75,00 DM“ wird durch die Angabe „40 EUR“ ersetzt
die Angabe „10,00 DM“ wird durch die Angabe „5 EUR“ ersetzt
Nr. 2 die Angabe „50,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt
Artikel 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft
Urschmitt, den 02. Juli 2001
Ortsgemeinde Urschmitt
(DS)
Rudolf Mindermann
Ortsbürgermeister