Ortsgemeinde Urschmitt
Ortsgemeinde Urschmitt

EURO-Anpassungssatzung

Bekanntmachung einer Satzung

 

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro

( Euro-Anpassungs-Satzung)

In der Ortsgemeinde Urschmitt

Vom 02. Juli 2001

 

 

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Sitzung von 26.06.2001 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

vom 08.02.95

(aufgrund des § 25 Gemeindeordnung (GemO) und der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter (KomAEVO)

 

  1. § 5 (Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates)
    Im Absatz 2 wird die Angabe „20,00 DM“ durch die Angabe „ 10 EUR“ ersetzt.

     
  2. § 7 (Aufwandsentschädigung der Beigeordneten) wird wie folgt geändert:
    Die Angabe „19,60 DM“ im letzten Satz von Abs. 1 wird durch die Angaben „10 EUR“ ersetzt.

 

 

 

 

Artikel 2

Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

 vom 23.09.1983

 

(aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und des Landesstraßengesetzes)
§ 12 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird die Angabe „1.000,- DM“ durch die Angabe „511 EUR“ ersetzt.

 

 

 

Artikel 2

Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
vom 04.02.1998

(aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG))

 

In der Anlage werden die Angaben wie folgt geändert:
Absatz I Reihengrabstätten
Nr. 1 a) die Angabe „1.200,00 DM“ wird durch die Angabe „620 EUR“ ersetzt
         b) die Angabe „60,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt

Nr. 2 a) die Angabe „600,00 DM“ wird durch die Angabe „310 EUR“ ersetzt
         b) die Angabe „60,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt

 

Abs. III Grabplatten für die Einfassung des Grabes
a) die Angabe „50,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt
b) die Angabe „80,00 DM“ wird durch die Angabe „40 EUR“ ersetzt

 

Abs.IV Benutzung der Leichenhalle
Nr. 1 a) die Angabe „40,00 DM“ wird durch die Angabe „20 EUR“ ersetzt
             die Angabe „10,00 DM“ wird durch die Angabe „5 EUR“ ersetzt
         b) die Angabe „75,00 DM“ wird durch die Angabe „40 EUR“ ersetzt
             die Angabe „10,00 DM“ wird durch die Angabe „5 EUR“ ersetzt

Nr. 2 die Angabe „50,00 DM“ wird durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt

Artikel 4

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft

 

 

Urschmitt, den 02. Juli 2001
Ortsgemeinde Urschmitt

                                               (DS)

 

Rudolf Mindermann
Ortsbürgermeister

 

 

Ortsgemeinde Urschmitt
Bürgerhaus Ursmadia
Kirchstraße 24
56825 Urschmitt

Kontakt

Ortsbürgermeisterin:
Ute Mindermann
Mobil:      0151-53303261

E.Mail:     info@urschmitt.de
          
            

 

Bürgersprechstunde

grundsätzlich an jedem Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia

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